Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)
Die Verwaltung wird gebeten, den Fußweg zu den Sportanlagen Heidberg (Salzdahlumer
Straße) kurzfristig so instand zu setzen, dass keine unmittelbaren Gefahren für
Fußgänger von ihm mehr ausgehen. Aktuell fehlen dort Pflastersteine und es sind hohe
Verwerfungen der Oberfläche festzustellen.