Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)
Die Verwaltung wird gebeten, den Beginn der verkehrsberuhigten Zone im Wohngebiet am Zoo deutlicher zu kennzeichnen. Hierzu sollten, analog der zusätzlichen Beschilderungen in der Siedlerstraße, in den jeweiligen Kreuzungsbereichen zusätzliche Schilder in Augenhöhe für die Autofahrer aufgestellt werden.