Rat und Stadtbezirksräte

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig
Gremium: Rat der Stadt Braunschweig
Datum: Di, 15.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 11:05 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Anlagen:
Hinweis zu Ratsanträgen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Ablauf der Beratungen für die Haushaltssatzung 2016  
16-01695  
Ö 3  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 02.02.2016  
SI/2016/127  
     
   
Ö 4  
Enthält Anlagen
Mitteilungen      
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Auslaufen der Konzessionsverträge  
Enthält Anlagen
16-01453  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Anfragen      
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Rechte Gewalt in Braunschweig Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
Enthält Anlagen
16-01749  
Ö 5.1.1  
Enthält Anlagen
Rechte Gewalt in Braunschweig  
Enthält Anlagen
16-01749-01  
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Illegales Containerlager auf dem Gelände "Gieselweg / Harxbütteler Straße" Anfrage der BIBS-Fraktion  
Enthält Anlagen
16-01748  
Ö 5.2.1  
Enthält Anlagen
Illegales Containerlager auf dem Gelände "Gieselweg / Harxbütteler Straße"  
Enthält Anlagen
16-01748-01  
Ö 5.3  
Enthält Anlagen
Qualität in Kindertagesstätten Anfrage der Fraktion Die Linke.  
Enthält Anlagen
16-01743  
Ö 5.3.1  
Enthält Anlagen
Qualität in Kindertagesstätten  
Enthält Anlagen
16-01743-01  
Ö 5.4  
Enthält Anlagen
Verkehrssituation Brodweg Anfrage der Fraktion der CDU  
Enthält Anlagen
16-01750  
Ö 5.4.1  
Enthält Anlagen
Verkehrssituation Brodweg  
Enthält Anlagen
16-01750-01  
Ö 5.5  
Enthält Anlagen
Aussetzung der Beteiligung Dritter an den städtebaulichen Folgekosten für soziale und technische Infrastruktur (Kita-Gebühr bei Neubauten) Anfrage der Fraktion der SPD  
Enthält Anlagen
16-01468  
Ö 5.5.1  
Enthält Anlagen
Aussetzung der Beteiligung Dritter an den städtebaulichen Folgekosten für soziale und technische Infrastruktur (Kita-Gebühr bei Neubauten)  
Enthält Anlagen
16-01468-01  
Ö 5.6  
Enthält Anlagen
Förderrichtlinie "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte" Anfrage der Fraktion der CDU  
Enthält Anlagen
16-01752  
Ö 5.6.1  
Enthält Anlagen
Förderrichtlinie "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte"  
Enthält Anlagen
16-01752-01  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Berufung von einem Ortsbrandmeister und 2 Stellvertretenden Ortsbrandmeistern in das Ehrenbeamtenverhältnis  
Enthält Anlagen
16-01534  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Strategische Beteiligung der Stadt Braunschweig an der ITEBO GmbH, Osnabrück  
Enthält Anlagen
16-01543  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 2.000 €  
Enthält Anlagen
16-01501  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Haushaltsvollzug 2015 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG  
Enthält Anlagen
16-01714  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Festsetzung von Teilnehmerentgelten für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2016, in den Weihnachtsferien 2016/2017 sowie für die Familienfreizeit 2016  
Enthält Anlagen
15-01283  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Alsterplatz", HO 51 Stadtgebiet zwischen Alsterplatz, Wiedweg, Rheinring, Wilhelm-Bracke-Gesamtschule und Störweg Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
16-01395  
Ö 11.1  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Alsterplatz", HO 51 Stadtgebiet zwischen Alsterplatz, Wiedweg, Rheinring, Wilhelm-Bracke-Gesamtschule und Störweg Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
16-01395-01  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Warnekamp", RH 59 Stadtgebiet zwischen Warnekamp, Sportplatz, neuer Grundschule und der Straße "Am Schwarzen Berge" Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
16-01421  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Abfallwirtschaftskonzept
Enthält Anlagen
16-01563  
Ö 13.1  
Enthält Anlagen
Ergänzung zur Beschlussvorlage Abfallwirtschaftskonzept  
Enthält Anlagen
16-01563-01  
Ö 13.2  
Enthält Anlagen
Zweite Ergänzung zur Beschlussvorlage Abfallwirtschaftskonzept  
Enthält Anlagen
16-01563-02  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Flüchtlingssituation in Braunschweig      
Ö 14.1  
Enthält Anlagen
Rahmenbedingungen für die Integration von Flüchtlingen in Braunschweig Anfrage der Fraktion der SPD  
Enthält Anlagen
16-01467  
Ö 14.1.1  
Enthält Anlagen
Rahmenbedingungen für die Integration von Flüchtlingen in Braunschweig  
Enthält Anlagen
16-01467-01  
Ö 14.2  
Enthält Anlagen
Konzept zur Integration von Flüchtlingen in Braunschweig
Enthält Anlagen
16-01642  
Ö 14.2.1  
Enthält Anlagen
Konzept zur Integration von Flüchtlingen in Braunschweig  
Enthält Anlagen
16-01642-01  
Ö 14.2.2  
Enthält Anlagen
Konzept zur Integration von Flüchtlingen in Braunschweig  
Enthält Anlagen
16-01642-02  
Ö 14.2.3  
Enthält Anlagen
Integrationsmaßnahmen in den städt. Erstaufnahmeeinrichtungen  
Enthält Anlagen
16-01790  
Ö 14.3  
Enthält Anlagen
Ankauf eines 6.475 m² großen Grundstücks in der Mendelssohnstraße  
Enthält Anlagen
16-01669  
Ö 15     Entgelttarife für Kindertagesstätten, Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung und für die Kindertagespflege      
Ö 15.1  
Enthält Anlagen
Finanzielle Auswirkungen der Wiedereinführung von Kita-Gebühren auf den städtischen Haushalt Anfrage der Fraktion der CDU  
Enthält Anlagen
16-01751  
Ö 15.1.1  
Enthält Anlagen
Finanzielle Auswirkungen der Wiedereinführung von Kita-Gebühren auf den städtischen Haushalt     16-01751-01  
Ö 15.2  
Enthält Anlagen
Neufassung des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014 und des Entgelttarifs für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014 Antrag derFraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Enthält Anlagen
16-01629  
Ö 15.2.1  
Enthält Anlagen
Änderungsantrag zur Vorlage 16-01629 "Neufassung des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014 und des Entgelttarifs für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014" Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen  
Enthält Anlagen
16-01715  
    VORLAGE
   

Anlage 1 „Entgelttarif für die Kindertagesstätten...“ der Vorlage 16-01629 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 wird wie folgt gefasst:

 

§ 3

Geschwisterermäßigung

(1) Das zu zahlende Entgelt ermäßigt sich bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder eine Krippen- oder Kindergartenbetreuung in einer Kindertagesstätte besuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen wohnen, für das zweite Kind um 50 v. H. Schulkinder, für die ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt nach dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig gezahlt wird, bleiben bei der Geschwisterermäßigung nach Satz 1 unberücksichtigt.

 

(2) Bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder Kindertagesstätte bzw. eine Einrichtung der Teilzeit-Schulkindbetreuung inklusive der Offenen Ganztagsschule im Grundschulbereich (OGS) besuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen wohnen, wird für das dritte und jedes weitere Kind kein Entgelt erhoben. Diese Regelung geht der Geschwisterermäßigung nach Abs. 1 vor.

 

(3) Die Rangfolge der Kinder für die Geschwisterermäßigungen nach Abs. 1 und 2 richtet sich nach dem Zeitpunkt der Geburt. Bei Mehrlingskindern richtet sich die Rangfolge nach dem ersten Buchstaben des Vornamens.

 

(4) Geschwisterkinder, die weder eine städtische Kindertagesstätte, eine Kindertagespflegestelle noch eine von der Stadt Braunschweig geförderte Einrichtung der Träger der freien Jugendhilfe oder Elterninitiativen besuchen, zählen nicht hinsichtlich einer Geschwisterermäßigung nach Abs. 1 oder 2.

 

(5) Kinder, die eine Entgeltfreistellung gem. § 5 dieses Entgelttarifs erhalten, werden bei den Geschwisterermäßigungen nach Abs. 1 und 2 berücksichtigt.

 

 

 

Anlage 2 „Entgelttarif für die Kindertagespflege...“ der Vorlage 16-01629 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 wird wie folgt gefasst:

 

§ 3

Geschwisterermäßigung

(1) Das zu zahlende Entgelt ermäßigt sich bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder eine Krippen- oder Kindergartenbetreuung in einer Kindertagesstätte besuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen wohnen, für das zweite Kind um 50 v. H. Schulkinder, für die ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt nach diesem Entgelttarif gezahlt wird, bleiben bei der Geschwisterermäßigung nach Satz 1 unberücksichtigt.

 

(2) Bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder Kindertagesstätte bzw. eine Einrichtung der Teilzeit-Schulkindbetreuung inklusive der Offenen Ganztagsschule im Grundschulbereich (OGS) besuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen wohnen, wird für das dritte und jedes weitere Kind kein Entgelt erhoben. Diese Regelung geht der Geschwisterermäßigung nach Abs. 1 vor.

 

(3) Die Rangfolge der Kinder für die Geschwisterermäßigungen nach Abs. 1 und 2 richtet sich nach dem Zeitpunkt der Geburt. Bei Mehrlingskindern richtet sich die Rangfolge nach dem ersten Buchstaben des Vornamens.

 

(4) Geschwisterkinder, die weder eine städtische Kindertagesstätte, eine Kindertagespflegestelle noch eine von der Stadt Braunschweig geförderte Einrichtung der Träger der freien Jugendhilfe oder Elterninitiativen besuchen, zählen nicht hinsichtlich einer Geschwisterermäßigung nach Abs. 1 oder 2.

 

(5) Kinder, die eine Entgeltfreistellung gem. § 5 des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung erhalten, werden bei den Geschwisterermäßigungen nach Abs. 1 und 2 berücksichtigt.

 

   
    24.02.2016 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 3.3.1 - ungeändert beschlossen
   

 

Anlage 1 „Entgelttarif für die Kindertagesstätten...“ der Vorlage 16-01629 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 wird wie folgt gefasst:

 

§ 3

Geschwisterermäßigung

(1) Das zu zahlende Entgelt ermäßigt sich bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder eine Krippen- oder Kindergartenbetreuung in einer Kindertagesstätte besuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen wohnen, für das zweite Kind um 50 v. H. Schulkinder, für die ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt nach dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig gezahlt wird, bleiben bei der Geschwisterermäßigung nach Satz 1 unberücksichtigt.

 

(2) Bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder Kindertagesstätte bzw. eine Einrichtung der Teilzeit-Schulkindbetreuung inklusive der Offenen Ganztagsschule im Grundschulbereich (OGS) besuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen wohnen, wird für das dritte und jedes weitere Kind kein Entgelt erhoben. Diese Regelung geht der Geschwisterermäßigung nach Abs. 1 vor.

 

(3) Die Rangfolge der Kinder für die Geschwisterermäßigungen nach Abs. 1 und 2 richtet sich nach dem Zeitpunkt der Geburt. Bei Mehrlingskindern richtet sich die Rangfolge nach dem ersten Buchstaben des Vornamens.

 

(4) Geschwisterkinder, die weder eine städtische Kindertagesstätte, eine Kindertagespflegestelle noch eine von der Stadt Braunschweig geförderte Einrichtung der Träger der freien Jugendhilfe oder Elterninitiativen besuchen, zählen nicht hinsichtlich einer Geschwisterermäßigung nach Abs. 1 oder 2.

 

(5) Kinder, die eine Entgeltfreistellung gem. § 5 dieses Entgelttarifs erhalten, werden bei den Geschwisterermäßigungen nach Abs. 1 und 2 berücksichtigt.

 

 

 

Anlage 2 „Entgelttarif für die Kindertagespflege...“ der Vorlage 16-01629 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 wird wie folgt gefasst:

 

§ 3

Geschwisterermäßigung

(1) Das zu zahlende Entgelt ermäßigt sich bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder eine Krippen- oder Kindergartenbetreuung in einer Kindertagesstätte besuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen wohnen, für das zweite Kind um 50 v. H. Schulkinder, für die ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt nach diesem Entgelttarif gezahlt wird, bleiben bei der Geschwisterermäßigung nach Satz 1 unberücksichtigt.

 

(2) Bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder Kindertagesstätte bzw. eine Einrichtung der Teilzeit-Schulkindbetreuung inklusive der Offenen Ganztagsschule im Grundschulbereich (OGS) besuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen wohnen, wird für das dritte und jedes weitere Kind kein Entgelt erhoben. Diese Regelung geht der Geschwisterermäßigung nach Abs. 1 vor.

 

(3) Die Rangfolge der Kinder für die Geschwisterermäßigungen nach Abs. 1 und 2 richtet sich nach dem Zeitpunkt der Geburt. Bei Mehrlingskindern richtet sich die Rangfolge nach dem ersten Buchstaben des Vornamens.

 

(4) Geschwisterkinder, die weder eine städtische Kindertagesstätte, eine Kindertagespflegestelle noch eine von der Stadt Braunschweig geförderte Einrichtung der Träger der freien Jugendhilfe oder Elterninitiativen besuchen, zählen nicht hinsichtlich einer Geschwisterermäßigung nach Abs. 1 oder 2.

 

(5) Kinder, die eine Entgeltfreistellung gem. § 5 des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung erhalten, werden bei den Geschwisterermäßigungen nach Abs. 1 und 2 berücksichtigt.

 

 

Der Änderungsantrag 16-01715 zu dem Antrag 16-01629 wurde in der Beratungsfolge vor dem Antrag 16-01629 mit dem Abstimmungsergebnis:

 

Ja: 10 / Nein: 4 / Enthaltungen : 0

zugestimmt.

 

   
    25.02.2016 - Finanz- und Personalausschuss
    Ö 27.1.1 - ungeändert beschlossen
   

Anlage 1 „Entgelttarif für die Kindertagesstätten..." der Vorlage 16-01629 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 wird wie folgt gefasst:

 

§ 3

Geschwisterermäßigung

(1) Das zu zahlende Entgelt ermäßigt sich bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder eine Krippen- oder Kindergartenbetreuung in einer Kindertagesstätte besuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen wohnen, für das zweite Kind um 50 v. H. Schulkinder, für die ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt nach dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig gezahlt wird, bleiben bei der Geschwisterermäßigung nach Satz 1 unberücksichtigt.

 

(2) Bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder Kindertagesstätte bzw. eine Einrichtung der Teilzeit-Schulkindbetreuung inklusive der Offenen Ganztagsschule im Grundschulbereich (OGS) besuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen wohnen, wird für das dritte und jedes weitere Kind kein Entgelt erhoben. Diese Regelung geht der Geschwisterermäßigung nach Abs. 1 vor.

 

(3) Die Rangfolge der Kinder für die Geschwisterermäßigungen nach Abs. 1 und 2 richtet sich nach dem Zeitpunkt der Geburt. Bei Mehrlingskindern richtet sich die Rangfolge nach dem ersten Buchstaben des Vornamens.

 

(4) Geschwisterkinder, die weder eine städtische Kindertagesstätte, eine Kindertagespflegestelle noch eine von der Stadt Braunschweig geförderte Einrichtung der Träger der freien Jugendhilfe oder Elterninitiativen besuchen, zählen nicht hinsichtlich einer Geschwisterermäßigung nach Abs. 1 oder 2.

 

(5) Kinder, die eine Entgeltfreistellung gem. § 5 dieses Entgelttarifs erhalten, werden bei den Geschwisterermäßigungen nach Abs. 1 und 2 berücksichtigt.

 

 

 

Anlage 2 „Entgelttarif für die Kindertagespflege..." der Vorlage 16-01629 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 wird wie folgt gefasst:

 

§ 3

Geschwisterermäßigung

(1) Das zu zahlende Entgelt ermäßigt sich bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder eine Krippen- oder Kindergartenbetreuung in einer Kindertagesstätte besuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen wohnen, für das zweite Kind um 50 v. H. Schulkinder, für die ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt nach diesem Entgelttarif gezahlt wird, bleiben bei der Geschwisterermäßigung nach Satz 1 unberücksichtigt.

 

(2) Bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder Kindertagesstätte bzw. eine Einrichtung der Teilzeit-Schulkindbetreuung inklusive der Offenen Ganztagsschule im Grundschulbereich (OGS) besuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen wohnen, wird für das dritte und jedes weitere Kind kein Entgelt erhoben. Diese Regelung geht der Geschwisterermäßigung nach Abs. 1 vor.

 

(3) Die Rangfolge der Kinder für die Geschwisterermäßigungen nach Abs. 1 und 2 richtet sich nach dem Zeitpunkt der Geburt. Bei Mehrlingskindern richtet sich die Rangfolge nach dem ersten Buchstaben des Vornamens.

 

(4) Geschwisterkinder, die weder eine städtische Kindertagesstätte, eine Kindertagespflegestelle noch eine von der Stadt Braunschweig geförderte Einrichtung der Träger der freien Jugendhilfe oder Elterninitiativen besuchen, zählen nicht hinsichtlich einer Geschwisterermäßigung nach Abs. 1 oder 2.

 

(5) Kinder, die eine Entgeltfreistellung gem. § 5 des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung erhalten, werden bei den Geschwisterermäßigungen nach Abs. 1 und 2 berücksichtigt.

 

 

Abstimmungsergebnis:  Dafür: 6    Dagegen: 5    Enthaltungen: 0

   
    08.03.2016 - Verwaltungsausschuss
    N 22.1.1 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    15.03.2016 - Rat der Stadt Braunschweig
    Ö 15.2.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Anlage 1 „Entgelttarif für die Kindertagesstätten..." der Vorlage 16-01629 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 wird wie folgt gefasst:

 

§ 3

Geschwisterermäßigung

(1) Das zu zahlende Entgelt ermäßigt sich bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder eine Krippen- oder Kindergartenbetreuung in einer Kindertagesstätte besuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen wohnen, für das zweite Kind um 50 v. H. Schulkinder, für die ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt nach dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig gezahlt wird, bleiben bei der Geschwisterermäßigung nach Satz 1 unberücksichtigt.

 

(2) Bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder Kindertagesstätte bzw. eine Einrichtung der Teilzeit-Schulkindbetreuung inklusive der Offenen Ganztagsschule im Grundschulbereich (OGS) besuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen wohnen, wird für das dritte und jedes weitere Kind kein Entgelt erhoben. Diese Regelung geht der Geschwisterermäßigung nach Abs. 1 vor.

 

(3) Die Rangfolge der Kinder für die Geschwisterermäßigungen nach Abs. 1 und 2 richtet sich nach dem Zeitpunkt der Geburt. Bei Mehrlingskindern richtet sich die Rangfolge nach dem ersten Buchstaben des Vornamens.

 

(4) Geschwisterkinder, die weder eine städtische Kindertagesstätte, eine Kindertagespflegestelle noch eine von der Stadt Braunschweig geförderte Einrichtung der Träger der freien Jugendhilfe oder Elterninitiativen besuchen, zählen nicht hinsichtlich einer Geschwisterermäßigung nach Abs. 1 oder 2.

 

(5) Kinder, die eine Entgeltfreistellung gem. § 5 dieses Entgelttarifs erhalten, werden bei den Geschwisterermäßigungen nach Abs. 1 und 2 berücksichtigt.

 

 

 

Anlage 2 „Entgelttarif für die Kindertagespflege..." der Vorlage 16-01629 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 wird wie folgt gefasst:

 

§ 3

Geschwisterermäßigung

(1) Das zu zahlende Entgelt ermäßigt sich bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder eine Krippen- oder Kindergartenbetreuung in einer Kindertagesstätte besuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen wohnen, für das zweite Kind um 50 v. H. Schulkinder, für die ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt nach diesem Entgelttarif gezahlt wird, bleiben bei der Geschwisterermäßigung nach Satz 1 unberücksichtigt.

 

(2) Bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder Kindertagesstätte bzw. eine Einrichtung der Teilzeit-Schulkindbetreuung inklusive der Offenen Ganztagsschule im Grundschulbereich (OGS) besuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen wohnen, wird für das dritte und jedes weitere Kind kein Entgelt erhoben. Diese Regelung geht der Geschwisterermäßigung nach Abs. 1 vor.

 

(3) Die Rangfolge der Kinder für die Geschwisterermäßigungen nach Abs. 1 und 2 richtet sich nach dem Zeitpunkt der Geburt. Bei Mehrlingskindern richtet sich die Rangfolge nach dem ersten Buchstaben des Vornamens.

 

(4) Geschwisterkinder, die weder eine städtische Kindertagesstätte, eine Kindertagespflegestelle noch eine von der Stadt Braunschweig geförderte Einrichtung der Träger der freien Jugendhilfe oder Elterninitiativen besuchen, zählen nicht hinsichtlich einer Geschwisterermäßigung nach Abs. 1 oder 2.

 

(5) Kinder, die eine Entgeltfreistellung gem. § 5 des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung erhalten, werden bei den Geschwisterermäßigungen nach Abs. 1 und 2 berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis:

bei Gegenstimmen beschlossen

 

Die Ratsmitglieder der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und BIBS haben dafür gestimmt, die Ratsmitglieder der Fraktionen der CDU, Die Linke und Piratenpartei haben dagegen gestimmt.

Ö 15.3  
Enthält Anlagen
Neufassung des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014 und des Entgelttarifs für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014  
Enthält Anlagen
15-01375  
Ö 16  
Enthält Anlagen
Neufassung des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014 und des Entgelttarifs für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014 Personalbedarf und Besetzung  
Enthält Anlagen
16-01730  
Ö 17  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung 2016 der Stadt Braunschweig
Enthält Anlagen
16-01697  
Ö 17.1  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung 2016 der Stadt Braunschweig  
Enthält Anlagen
16-01697-01  
Ö 17.2  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung 2016 der Stadt Braunschweig  
Enthält Anlagen
16-01697-02  
Ö 18  
Enthält Anlagen
Anträge      
Ö 18.1  
Enthält Anlagen
Städt. Museen: Änderung der Öffnungszeiten Antrag der Fraktion der Piratenpartei  
Enthält Anlagen
16-01458  
Ö 18.1.1  
Enthält Anlagen
Städt. Museen: Änderung der Öffnungszeiten Stellungnahme der Verwaltung  
Enthält Anlagen
16-01458-01  
Ö 18.2  
Enthält Anlagen
Einführung einer 10er-Karte für Kinder im ÖPNV in Braunschweig Antrag der Fraktion der SPD  
Enthält Anlagen
16-01688  
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hinweis zu Ratsanträgen (8 KB)    

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