Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
1.der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig werden angewiesen,
2.der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die
Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen.
in der Gesellschafterversammlung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“