„1.Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses des Sondervermögens Pensionsfonds durch Herrn Stadtrat Ruppert als Leiter gem. § 129 Abs. 1 NKomVG und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2014 wird der Jahresabschluss 2014 beschlossen.
2.Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2014 wird folgende Genehmigung erteilt:
Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 4.213.015,86 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gem. § 110 Abs. 7 NKomVG der zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.“
21.04.2016 - Finanz- und Personalausschuss
Ö 47 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„1.Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses des Sondervermögens Pensionsfonds durch Herrn Stadtrat Ruppert als Leiter gem. § 129 Abs. 1 NKomVG und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2014 wird der Jahresabschluss 2014 beschlossen.
2.Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2014 wird folgende Genehmigung erteilt:
Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 4.213.015,86 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gem. § 110 Abs. 7 NKomVG der zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.“
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03.05.2016 - Rat der Stadt Braunschweig
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„1.Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses des Sondervermögens Pensionsfonds durch Herrn Stadtrat Ruppert als Leiter gem. § 129 Abs. 1 NKomVG und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2014 wird der Jahresabschluss 2014 beschlossen.
2.Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2014 wird folgende Genehmigung erteilt:
Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 4.213.015,86 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gem. § 110 Abs. 7 NKomVG der zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt."