TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 9 |
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Eröffnung des öffentlichen Teils (Personal) |
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Ö 10 |
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Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 25.02.2016 |
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SI/2016/204 |
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Ö 11 |
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Mitteilungen (Personal) |
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Ö 12 |
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Berufung von 2 Stellvertretenden Stadtbrandmeistern in das Ehrenbeamtenverhältnis |
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16-01745 |
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Ö 13 |
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Berufung von 3 Ortsbrandmeistern und 2 Stellvertretenden Ortsbrandmeistern in das Ehrenbeamtenverhältnis |
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16-01753 |
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Ö 14 |
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Richtlinie des Rates zur Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 14 auf Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 13 (ehem. gehobener Dienst) |
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16-01950 |
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Ö 15 |
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Anträge (Personal) |
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Ö 15.1 |
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Doppelseitig drucken!
Antrag der Fraktion der Piratenpartei |
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16-01990 |
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Ö 15.1.1 |
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Doppelseitig drucken!
Stellungnahme der Verwaltung |
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16-01990-01 |
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Ö 16 |
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Anfragen (Personal) |
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Ö 17 |
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Eröffnung des öffentlichen Teils (Finanzen) |
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Ö 18 |
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Mitteilungen (Finanzen) |
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Ö 18.1 |
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PPP-Projekt/Controllingbericht für das Jahr 2015 |
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16-01838 |
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Ö 19 |
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Nibelungen-Wohnbau GmbH Braunschweig
Jahresabschluss 2015 |
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16-01820 |
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Ö 20 |
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Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig
Jahresabschluss 2015 - Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung |
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16-01854 |
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Ö 21 |
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Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH
Jahresabschluss 2015 - Feststellung |
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16-01964 |
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Ö 22 |
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Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH
Jahresabschluss 2015 – Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung |
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16-01965 |
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Ö 23 |
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Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH - Jahresabschluss 2015 |
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16-01818 |
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Ö 24 |
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Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH - Jahresabschluss 2015 - Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung |
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16-01823 |
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Ö 25 |
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Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG |
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16-01973 |
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Ö 26 |
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Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH
1. Jahresabschluss 2015 der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG
- Entlastung der Geschäftsführung
2. Jahresabschluss 2015 der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG
- Verwendung des Bilanzgewinns
- Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand
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16-01961 |
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Ö 27 |
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Braunschweiger Verkehrs-GmbH
Jahresabschluss 2015 - Feststellung |
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16-01962 |
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Ö 28 |
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Braunschweiger Verkehrs-GmbH
Jahresabschluss 2015 – Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat |
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16-01963 |
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Ö 29 |
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Kraftverkehr Mundstock GmbH
Jahresabschluss 2015 - Feststellung |
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16-01924 |
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Ö 30 |
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Kraftverkehr Mundstock GmbH
Jahresabschluss 2015 – Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung |
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16-01923 |
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Ö 31 |
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Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH
Jahresabschluss 2015 - Feststellung |
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16-01925 |
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Ö 32 |
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Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH
Jahresabschluss 2015 - Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung |
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16-01926 |
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Ö 33 |
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Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH - Jahresabschluss 2015 |
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16-01897 |
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Ö 34 |
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Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH - Jahresabschluss 2015 - Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung |
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16-01898 |
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Ö 35 |
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Braunschweig Stadtmarketing GmbH
Jahresabschluss 2015 |
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16-01800 |
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Ö 36 |
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Braunschweig Stadtmarketing GmbH
Jahresabschluss 2015
Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung |
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16-01817 |
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Ö 37 |
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Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH
Jahresabschluss 2015 - Feststellung |
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16-01867 |
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Ö 38 |
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Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH
Jahresabschluss 2015 - Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung |
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16-01868 |
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Ö 39 |
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Braunschweig Zukunft GmbH – Jahresabschluss 2015 |
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16-01803 |
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Ö 40 |
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Braunschweig Zukunft GmbH – Jahresabschluss 2015
Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung
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16-01802 |
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Ö 41 |
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Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Jahresabschluss 2015 |
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16-01825 |
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Ö 42 |
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Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Jahresabschluss 2015 - Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung |
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16-01826 |
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Ö 43 |
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Struktur-Förderung Braunschweig GmbH
Betrauung
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16-01821 |
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Ö 44 |
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Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Nachtragswirtschaftsplan 2016 |
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16-01827 |
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Ö 45 |
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Struktur-Förderung Braunschweig GmbH -
Gründung der Tochtergesellschaft "BSParken GmbH"
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16-01829 |
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Ö 46 |
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Beschluss über den Jahresabschluss 2014 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) |
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16-01681 |
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VORLAGE |
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Beschluss: „1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2014 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2014 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch den Finanzdezernenten und des Jahresabschlusses 2014 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch den Stadtbaurat und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2014 wird der Jahresabschluss 2014 beschlossen. 2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2014 werden folgende Genehmigungen erteilt: 2.1Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 29.291.702,54 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 125.091.435,50 €.
Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 9.743.300,01 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 7 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 83.158.316,46 €. 2.2Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 923.488,30 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die Entnahme aus der vorhandenen Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (27.414,93 €) und aus dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses (1.098.562,32 €) gedeckt. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt 0,00 €.
Der verbleibende Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 202.488,95 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 7 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.467.922,84 €. 2.3Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 2.257.856,71 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Der Gesamtüberschuss setzt sich zusammen aus einem Überschuss aus dem Gebührenbereich und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 3.317.017,66 € wird dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 12.554.179,83 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 1.059.160,95 € wird gem. § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.606.306,16 €.
Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 225.383,18 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Ein Betrag in Höhe von 290.156,10 € wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage gedeckt. Daraus ergibt sich insgesamt ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 5.156.621,25 €. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 64.772,92 € wird gem. § 110 Abs. 7 NKomVG der gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 64.772,92 €. 2.4Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 483.431,64 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Der Gesamtüberschuss setzt sich zusammen aus einem Überschuss aus dem Gebührenbereich und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 867.688,01 € wird dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 4.466.192,20 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 384.256,37 € wird gem. § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.232.153,20 €.
Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 21.118,73 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gem. § 110 Abs. 7 NKomVG der gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 75.671,08 €. |
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19.04.2016 - Bauausschuss |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (Empfehlung an Verwaltungsausschuss und Rat): „1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2014 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2014 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch den Finanzdezernenten und des Jahresabschlusses 2014 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch den Stadtbaurat und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2014 wird der Jahresabschluss 2014 beschlossen. 2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2014 werden folgende Genehmigungen erteilt: 2.1 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 29.291.702,54 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 125.091.435,50 €. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 9.743.300,01 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 7 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 83.158.316,46 €. 2.2 Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 923.488,30 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die Entnahme aus der vorhandenen Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (27.414,93 €) und aus dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses (1.098.562,32 €) gedeckt. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt 0,00 €. Der verbleibende Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 202.488,95 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 7 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.467.922,84 €. 2.3 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 2.257.856,71 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Der Gesamtüberschuss setzt sich zusammen aus einem Überschuss aus dem Gebührenbereich und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 3.317.017,66 € wird dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 12.554.179,83 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 1.059.160,95 € wird gem. § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.606.306,16 €. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 225.383,18 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Ein Betrag in Höhe von 290.156,10 € wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage gedeckt. Daraus ergibt sich insgesamt ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 5.156.621,25 €. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 64.772,92 € wird gem. § 110 Abs. 7 NKomVG der gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 64.772,92 €. 2.4 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 483.431,64 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Der Gesamtüberschuss setzt sich zusammen aus einem Überschuss aus dem Gebührenbereich und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 867.688,01 € wird dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 4.466.192,20 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 384.256,37 € wird gem. § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.232.153,20 €. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 21.118,73 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gem. § 110 Abs. 7 NKomVG der gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 75.671,08 €.“ | |
Abstimmungsergebnis: 9 / 0 / 1
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21.04.2016 - Finanz- und Personalausschuss |
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Ö 46 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1.Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2014 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2014 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch den Finanzdezernenten und des Jahresabschlusses 2014 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch den Stadtbaurat und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2014 wird der Jahresabschluss 2014 beschlossen. 2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2014 werden folgende Genehmigungen erteilt: 2.1Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 29.291.702,54 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 125.091.435,50 €.
Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 9.743.300,01 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 7 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 83.158.316,46 €. 2.2Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 923.488,30 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die Entnahme aus der vorhandenen Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (27.414,93 €) und aus dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses (1.098.562,32 €) gedeckt. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt 0,00 €.
Der verbleibende Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 202.488,95 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 7 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.467.922,84 €. 2.3Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 2.257.856,71 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Der Gesamtüberschuss setzt sich zusammen aus einem Überschuss aus dem Gebührenbereich und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 3.317.017,66 € wird dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 12.554.179,83 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 1.059.160,95 € wird gem. § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.606.306,16 €.
Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 225.383,18 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Ein Betrag in Höhe von 290.156,10 € wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage gedeckt. Daraus ergibt sich insgesamt ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 5.156.621,25 €. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 64.772,92 € wird gem. § 110 Abs. 7 NKomVG der gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 64.772,92 €. 2.4Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 483.431,64 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Der Gesamtüberschuss setzt sich zusammen aus einem Überschuss aus dem Gebührenbereich und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 867.688,01 € wird dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 4.466.192,20 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 384.256,37 € wird gem. § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.232.153,20 €.
Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 21.118,73 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gem. § 110 Abs. 7 NKomVG der gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 75.671,08 €.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 6 Dagegen: 1 Enthaltungen: 1
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26.04.2016 - Verwaltungsausschuss |
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N 25 - ungeändert beschlossen |
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(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
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03.05.2016 - Rat der Stadt Braunschweig |
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Ö 10 - geändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2014 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2014 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch den Finanzdezernenten und des Jahresabschlusses 2014 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch den Stadtbaurat und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2014 wird der Jahresabschluss 2014 beschlossen. 2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2014 werden folgende Genehmigungen erteilt: 2.1 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 29.291.702,54 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 125.091.435,50 €. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 9.743.300,01 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 7 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 83.158.316,46 €. 2.2 Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 923.488,30 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die Entnahme aus der vorhandenen Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (27.414,93 €) und aus dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses (1.098.562,32 €) gedeckt. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt 0,00 €. Der verbleibende Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 202.488,95 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 7 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.467.922,84 €. 2.3 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 2.257.856,71 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Der Gesamtüberschuss setzt sich zusammen aus einem Überschuss aus dem Gebührenbereich und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 3.317.017,66 € wird dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 12.554.179,83 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 1.059.160,95 € wird gem. § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.606.306,16 €. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 225.383,18 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Ein Betrag in Höhe von 290.156,10 € wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage gedeckt. Daraus ergibt sich insgesamt ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 5.156.621,25 €. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 64.772,92 € wird gem. § 110 Abs. 7 NKomVG der gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 64.772,92 €. 2.4 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 483.431,64 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Der Gesamtüberschuss setzt sich zusammen aus einem Überschuss aus dem Gebührenbereich und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 867.688,01 € wird dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 4.466.192,20 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 384.256,37 € wird gem. § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.232.153,20 €. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 21.118,73 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gem. § 110 Abs. 7 NKomVG der gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 75.671,08 €. 3. Ergänzt um den geänderten Beschlusstext des Änderungsantrages 16-02169: Der Jahresabschluss 2014 wird hinsichtlich der Kennzahlen zur Pro-Kopf-Verschuldung geändert: Gemäß Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes sind die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte nicht erst zum Jahresabschluss 2015, sondern bereits im Jahresabschluss 2014 zusätzlich abzubilden.“ |
Abstimmungsergebnis: einstimmig geändert beschlossen
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Ö 47 |
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Beschluss über den Jahresabschluss 2014 des Pensionsfonds der Stadt Braunschweig gem. §§ 129,130 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) |
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16-01398 |
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Ö 48 |
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Beschluss über die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) |
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16-01666 |
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Ö 49 |
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Haushaltsvollzug 2015
hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
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16-01863 |
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Ö 50 |
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Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 100 € bis
2.000 € |
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16-01797 |
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Ö 51 |
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Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 2.000 € |
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16-01799 |
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Ö 52 |
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Verkauf des unbebauten städtischen Grundstücks Martha-Fuchs-Straße/Ecke Tilla-von-Praun-Straße |
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16-01806 |
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Ö 53 |
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Veräußerung eines 12.145 m² großen städtischen Grundstücks in dem Interkommunalen Gewerbepark Waller See, 1. BA |
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16-01792 |
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Ö 54 |
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Verkauf eines 5.495 m² großen Grundstücks in dem Interkommunalen Gewerbepark Waller See, 1. BA an die Stein und Dinse GmbH |
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16-02044 |
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Ö 55 |
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Anträge (Finanzen) |
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Ö 55.1 |
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Gewerbesteuerglättung
Antrag der Fraktion der Piratenpartei |
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16-02019 |
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Ö 56 |
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Anfragen (Finanzen) |
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Ö 56.1 |
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WLAN im Braunschweiger ÖPNV
Anfrage der Fraktion der Piratenpartei |
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16-01989 |
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Ö 56.1.1 |
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WLAN im Braunschweiger ÖPNV
Stellungnahme der Verwaltung |
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16-01989-01 |
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Ö 56.2 |
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Verfügung über Verfügungsfonds
Anfrage der Fraktion Die Linke |
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16-02087 |
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Ö 62 |
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Zensus 2011; Klage gegen den Finanzausgleichsbescheid 2016 des Landesamtes für Statistik Niedersachsen |
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16-01986 |
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