„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.“
21.04.2016 - Finanz- und Personalausschuss
Ö 28 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.“