„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH wird angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.“
21.04.2016 - Finanz- und Personalausschuss
Ö 38 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH wird angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.“