„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
21.04.2016 - Finanz- und Personalausschuss
Ö 49 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
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03.05.2016 - Rat der Stadt Braunschweig
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen undAuszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt."