Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
1. der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,
2. der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die
Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen,
in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadthalle Braunschweig
Betriebsgesellschaft mbH wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“