Die Verwaltung wird ermächtigt, gegen den Finanzausgleichsbescheid 2016 des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) vom 31. März 2016 fristwahrend Klage zu erheben.
21.04.2016 - Finanz- und Personalausschuss
Ö 62 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, gegen den Finanzausgleichsbescheid 2016 des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) vom 31. März 2016 fristwahrend Klage zu erheben.