„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen undAuszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NkomVGwird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
20.10.2016 - Finanz- und Personalausschuss
Ö 25 - ungeändert beschlossen
Beschluss (inkl. 1. Ergänzung):
„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NkomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt."
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01.11.2016 - Rat der Stadt Braunschweig
Ö 25 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Den in dieser und der Vorlage 16-03103-01 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NkomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt."
Abstimmungsergebnis:
einstimmig geändert beschlossen (ergänzt um Vorlage 16-03103-01)