(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
06.12.2016 - Rat der Stadt Braunschweig
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen undAuszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVGwird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt."