Rat und Stadtbezirksräte
Tagesordnung - Sitzung des Finanz- und Personalausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 13 | Eröffnung des öffentlichen Teils (Personal) | ||||||
Ö 14 | Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 24.11.2016 | SI/2016/209 | |||||
Ö 15 | Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 08.12.2016 | SI/2016/421 | |||||
Ö 16 | Mitteilungen (Personal) | ||||||
Ö 16.1 | Angefallene und gestrichene Überstunden bzw. Mehrarbeitsstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Braunschweig in 2016 | 17-03542 | |||||
Ö 16.2 | Qualifizierungsrichtlinie Technischer Dienst | 17-03799 | |||||
Ö 17 | Berufung eines Ortsbrandmeisters und eines Stellvertretenden Ortsbrandmeisters in das Ehrenbeamtenverhältnis | 16-03481 | |||||
Ö 18 | Berufung eines 1. Stellvertretenden Stadtbrandmeisters in das Ehrenbeamtenverhältnis | 17-03572 | |||||
Ö 19 | Ausweitung der bereitzustellenden Ausbildungsplätze im Verwaltungsdienst zum 1. August 2017 | 17-03583 | |||||
Ö 20 | Delegation von Entscheidungsbefugnissen auf den Oberbürgermeister | 17-03666 | |||||
Ö 21 | Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten und öffentliche Ausschreibung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten, zugleich Leiterin des Referates 0150 Gleichstellungsreferat | 17-03686 | |||||
Ö 22 | Haushalt 2017 Stellenplan | 17-03620 | |||||
Ö 23 | Anträge (Personal) | ||||||
Ö 24 | Anfragen (Personal) | ||||||
Ö 25 | Eröffnung des öffentlichen Teils (Finanzen) | ||||||
Ö 26 | Mitteilungen (Finanzen) | ||||||
Ö 26.1 | Sachstandsbericht zu den Themen Kreditaufnahmen, Geldanlagen und Kontoführungsgebühren | 16-03462 | |||||
Ö 26.2 | Fernbusbahnhof, verbesserte Ausstattung | 17-03778 | |||||
Ö 26.3 | Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Gründung einer Tochtergesellschaft - Sachstand | 16-03499 | |||||
Ö 26.4 | Mündliche Mitteilung: Verschiebung einer FPA-Sitzung | ||||||
Ö 27 | Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Wirtschaftsplan 2017 | 17-03682 | |||||
Ö 28 | Einführung des Betreuungsangebotes SchuKiPlus | 16-03125 | |||||
Ö 28.1 | Einführung des Betreuungsangebotes SchuKiPlus | 16-03125-01 | |||||
Ö 28.1.1 | Einführung des Betreuungsangebotes SchuKiPlus - Änderungsantrag zur Vorlage 16-03125-01 Antrag der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN | 16-03482 | |||||
VORLAGE | |||||||
1. Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt ergänzend zu den bestehenden Angeboten der Schulkindbetreuung die Einführung der Angebotsform SchuKiPlus.
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15.12.2016 - Jugendhilfeausschuss | |||||||
Ö 3.2 - geändert beschlossen | |||||||
1. Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt ergänzend zu den bestehenden Angeboten der Schulkindbetreuung die Einführung der Angebotsform SchuKiPlus.
2. Das Angebot SchuKiPlus wird zunächst nur an der Grundschule Lamme und Lehndorf als Pilotprojekt eingeführt und erprobt. An der Grundschule Edith Stein wird die Betreuung der 2. Gruppe zunächst weiter in den Räumen der Gruppe „Till Eulenspiegel" durchgeführt, bis Räumlichkeiten für Schulkindbetreuung in oder in unmittelbarer Nähe der Schule geschaffen sind. Grundschule und Jugendhilfeträger werden gebeten, in absehbarer Zeit ein Konzept für eine KoGS zu entwickeln.
3. Die Einführung weiterer SchuKiPlus-Angebote bedarf eines jeweils gesonderten Ratsbeschlusses. Dazu sollen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - Es ist ein zwingender Betreuungsbedarf vorhanden und die Bereitschaft zur gemeinsamen Nutzung von Klassenräumen zwischen Träger der Jugendhilfe und Schule ist gegeben. - Möglichkeiten räumlicher Nutzungen, bzw. Möglichkeiten der räumlichen Erweiterungen für Schulkindbetreuung in oder an der Schule sind nicht vorhanden. - Schule und Jugendhilfeträger erklären ihre Bereitschaft zur Einrichtung einer KoGS und der Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes. - Die minimalen räumlichen Voraussetzungen zur Umwandlung in eine KoGS werden innerhalb von 2 bis maximal 3 Schuljahren hergestellt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem JHA, dem Schulausschuss und dem Rat ein Konzept über die notwendige Raumausstattung einer KoGS vorzulegen und dabei darzustellen, welche räumlichen Voraussetzungen minimal vorhanden sein müssen. Es soll geprüft werden, wie die Verwaltung in Ihrer Funktion als Schulträger die Umwandlung an den Schulen vorantreiben kann, die noch nicht ihre Bereitschaft zu einer KoGS erklärt haben.
Abstimmungsergebnis: / Ja: 13 / Nein: 1 / Enthaltungen 1 |
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16.12.2016 - Schulausschuss | |||||||
Ö 6.1 - geändert beschlossen | |||||||
1. Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt ergänzend zu den bestehenden Angeboten der Schulkindbetreuung die Einführung der Angebotsform SchuKiPlus.
2. Das Angebot SchuKiPlus wird zunächst nur an der Grundschule Lamme und Lehndorf als Pilotprojekt eingeführt und erprobt. An der Grundschule Edith Stein wird die Betreuung der 2. Gruppe zunächst weiter in den Räumen der Gruppe „Till Eulenspiegel" durchgeführt, bis Räumlichkeiten für Schulkindbetreuung in oder in unmittelbarer Nähe der Schule geschaffen sind. Grundschule und Jugendhilfeträger werden gebeten, in absehbarer Zeit ein Konzept für eine KoGS zu entwickeln.
3. Die Einführung weiterer SchuKiPlus-Angebote bedarf eines jeweils gesonderten Ratsbeschlusses. Dafür sollen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - Es ist ein zwingender Betreuungsbedarf vorhanden und die Bereitschaft zur gemeinsamen Nutzung von Klassenräumen zwischen Träger der Jugendhilfe und Schule ist gegeben. - Möglichkeiten räumlicher Nutzungen, bzw. Möglichkeiten der räumlichen Erweiterungen für Schulkindbetreuung in oder an der Schule sind nicht vorhanden. - Schule und Jugendhilfeträger erklären ihre Bereitschaft zur Einrichtung einer KoGS und der Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes. - Die minimalen räumlichen Voraussetzungen zur Umwandlung in eine KoGS werden innerhalb von 2 bis maximal 3 Schuljahren hergestellt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem JHA, dem Schulausschuss und dem Rat ein Konzept über die notwendige Raumausstattung einer KoGS vorzulegen und dabei darzustellen, welche räumlichen Voraussetzungen minimal vorhanden sein müssen. Es soll geprüft werden, wie die Verwaltung in Ihrer Funktion als Schulträger die Umwandlung an den Schulen vorantreiben kann, die noch nicht ihre Bereitschaft zu einer KoGS erklärt haben.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja/0 Nein/2 Enthaltungen |
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31.01.2017 - Finanz- und Personalausschuss | |||||||
Ö 28.1.1 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt ergänzend zu den bestehenden Angeboten der Schulkindbetreuung die Einführung der Angebotsform SchuKiPlus.
2. Das Angebot SchuKiPlus wird zunächst nur an der Grundschule Lamme und Lehndorf als Pilotprojekt eingeführt und erprobt. An der Grundschule Edith Stein wird die Betreuung der 2. Gruppe zunächst weiter in den Räumen der Gruppe „Till Eulenspiegel" durchgeführt, bis Räumlichkeiten für Schulkindbetreuung in oder in unmittelbarer Nähe der Schule geschaffen sind. Grundschule und Jugendhilfeträger werden gebeten, in absehbarer Zeit ein Konzept für eine KoGS zu entwickeln.
3. Die Einführung weiterer SchuKiPlus-Angebote bedarf eines jeweils gesonderten Ratsbeschlusses. Dazu sind folgende Bedingungen Grundvoraussetzung: - Es ist ein zwingender Betreuungsbedarf vorhanden und die Bereitschaft zur gemeinsamen Nutzung von Klassenräumen zwischen Träger der Jugendhilfe und Schule ist gegeben. - Möglichkeiten räumlicher Nutzungen, bzw. Möglichkeiten der räumlichen Erweiterungen für Schulkindbetreuung in oder an der Schule sind nicht vorhanden. - Schule und Jugendhilfeträger erklären ihre Bereitschaft zur Einrichtung einer KoGS und der Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes. - Die minimalen räumlichen Voraussetzungen zur Umwandlung in eine KoGS werden innerhalb von 2 bis maximal 3 Schuljahren hergestellt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem JHA, dem Schulausschuss und dem Rat ein Konzept über die notwendige Raumausstattung einer KoGS vorzulegen und dabei darzustellen, welche räumlichen Voraussetzungen minimal vorhanden sein müssen. Es soll geprüft werden, wie die Verwaltung in Ihrer Funktion als Schulträger die Umwandlung an den Schulen vorantreiben kann, die noch nicht ihre Bereitschaft zu einer KoGS erklärt haben.
Abstimmungsergebnis:Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1 |
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14.02.2017 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 31.2 - geändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
21.02.2017 - Rat der Stadt Braunschweig | |||||||
Ö 25.2 - zur Kenntnis genommen | |||||||
Ergebnis: Durch Beschluss der Vorlage 16-03125-01 in geänderter Fassung hat sich eine Abstimmung über den Änderungsantrag 16-03482 erledigt. |
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Ö 29 | Haushaltssatzung 2017 | 17-03639 | |||||
Ö 29.1 | Haushaltssatzung 2017 | 17-03639-01 | |||||
Ö 29.2 | Haushaltssatzung 2017 | 17-03639-02 | |||||
Ö 30 | Haushaltsvollzug 2016 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG | 17-03574 | |||||
Ö 31 | Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021 Ausschreibung eines Beratungsauftrages für die Prüfung und Bewertung der zukünftigen grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten | 17-03619 | |||||
Ö 32 | Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 100 € bis 2.000 € | 16-03513 | |||||
Ö 33 | Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 2.000 € | 16-03514 | |||||
Ö 34 | Anträge (Finanzen) | ||||||
Ö 35 | Anfragen (Finanzen) | ||||||
Ö 35.1 | Zwangsvollstreckungen wegen nicht gezahlter GEZ-Gebühren Anfrage der Fraktion P² | 17-03678 | |||||
Ö 35.1.1 | Zwangsvollstreckungen wegen nicht gezahlter GEZ-Gebühren | 17-03678-01 | |||||