Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
1.der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH werden angewiesen,
2.der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteilungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH
den Wirtschaftsplan 2016 in der vom Aufsichtsrat am 5. Januar 2016 gebilligten Fassung zu beschließen.“