Beschluss (Empfehlung an Verwaltungsausschuss und Rat):
„Der Rat möge beschließen:
1. Die jährliche Sanierungsrate von durchschnittlich 1,25% und mindestens 1,1% wird beibehalten und nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen auf einen „Leitwert von 0,9 %“ abgesenkt.
2. Die Nichteinhaltung von Kennzahlen wird nicht akzeptiert.
3. Die jeweiligen Investitionsjahrespläne sind dem Rat vorab zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat in 2017 darzustellen, ob es von 2013 - 2017 zu einer Überschreitung der Grenzwerte bei Phosphor gekommen ist und welche Maßnahmen erfolgt sind bzw. erfolgen sollen, um die Einhaltung des Grenzwertes zu erreichen.
5. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat in 2017 darzustellen, ob von 2013 - 2017 Maßnahmen gegen die erhebliche Verschlammung der Rieselfelder ergriffen wurden, welche Maßnahmen zukünftig geplant sind und ob die Rieselfelder ihre Funktion überhaupt noch erfüllen. Insbesondere ist darzustellen, ob die in 2017 geplante Entschlammung das Problem nachhaltig löst.
6. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat in 2017 darzustellen, ob es durch die Anpassung der Grenzwerte für Cadmium und Quecksilber seit 2015, zu einer Überschreitung der Schwermetallgrenzwerte im Klärschlamm gekommen ist. Falls diese Überschreitungen stattgefunden haben, sind sofort Maßnahmen zu einer Absenkung der Konzentrationen durchzuführen.
7. Die Verwaltung wird gebeten, von der SE/BS zu verlangen, dass der Personalbestand für den Betrieb der Kläranlage, der sich zum Ende des letzten Gutachtens (2012) an der unteren Grenze des nach dem Merkblatt ATV-M 271 ermittelten Bedarfes befand, auf einen Mittelwert angehoben wird.“