„Die Sitzung läuft entsprechend der Regel in § 14 GO ab. Der Stadtbezirksrat kann mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine hiervon abweichende Reihenfolge beschließen.“
28.03.2017 - Rat der Stadt Braunschweig
Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
§ 65 Abs. 1 GO wird wie folgt gefasst:
„Die Sitzung läuft entsprechend der Regel in § 14 GO ab. Der Stadtbezirksrat kann mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine hiervon abweichende Reihenfolge beschließen."