Beschluss:
Zusätzlich zur Vorlage 17-03839 "Kommunales Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen" möge der Rat beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, folgende Vorschläge im Rahmen der im Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen beschlossenen Maßnahmen umzusetzen:
1. Kommunales Wohnbauförderprogramm
Das kommunale Wohnbauförderprogramm wird hinsichtlich des Kreises der Förderberechtigten um eine Fördermöglichkeit für kleine Investoren bzw. Genossenschaften sowie private Bauherren (ab einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten) erweitert. Dazu soll ein direkter Zuschuss sofort oder nach einer kurzen Darlehenslaufzeit gezahlt werden.
Das Förderprogramm kann ergänzend auch indirekte Elemente erhalten, indem z. B. Infrastrukturmaßnahmen in Baugebieten durch die Kommune ganz oder teilweise finanziert werden oder indem städtische Grundstücke mit einem reduzierten Preis verkauft werden.
2. Auslaufende Belegungsbindungen verlängern und notwendige Sanierungen ohne Mietpreissteigerung erleichtern
Um die Reduzierung der Anzahl der auslaufenden Belegungsbindungen so gering wie möglich zu halten, werden auslaufende Belegungsbindungen durch die Gewährung eines Zuschusses für einen zuvor festgelegten Zeitraum (z. B. 5 Jahre) verlängert. Um während dieser Zeit notwenige Sanierungen nicht zu erschweren, werden - wenn notwendig - Sanierungszuschüsse für diese Wohnungen gezahlt, damit die zu zahlende Miete für die entsprechende Wohnung stabil gehalten wird und Mietsteigerungen wegen Sanierungen vermieden werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohnungen auch zuküntig mit einer Belegungsbindung versehen bleiben.
3. Beratung und Information von Wohnungssuchenden ausbauen
Die von der Stadt eingerichtete Stelle für Wohnungshilfe wird zu einer Anlaufstelle für alle Wohnungssuchenden mit kleinen Einkommen bzw. Schwierigkeiten beim Zugang zum Wohnungsmarkt ausgebaut. Hier wird bei Vorliegen bestimmter Ausgangsvoraussetzungen ein kostenloser Gutschein für eine Beratung beim Mieterverein, der Verbraucherberatung oder einer anderen mit Menschen mit erschwertem Zugang zum Wohnungsmarkt arbeitenden Beratungsstelle ausgegeben. Dieser Gutschein kann für Bezieher von ALG II durch das Jobcenter finanziert werden.