4. Das unter Punkt 5.5 des Handlungskonzeptes beschriebene kommunale Wohnraumförderprogramm wird zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, sobald ein staatliches Förderprogramm mit zu Beginn auszuzahlenden Direktzuschüssen vorliegt.
5. Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, zeitnah ein solches Förderprogramm aufzulegen.
21.03.2017 - Verwaltungsausschuss
N 36.5 - zur Kenntnis genommen
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28.03.2017 - Rat der Stadt Braunschweig
Ö 15.5 - zur Kenntnis genommen
Ergebnis:
Der Änderungsantrag 17-04223 wird durch den Änderungsantrag 17-04273 ersetzt.