Der Rat möge beschließen:
1. Die jährliche Sanierungsrate von durchschnittlich 1,25% und mindestens 1,1% wird
beibehalten und nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen auf einen „Leitwert von
0,9 %“ abgesenkt.
2. Die Nichteinhaltung von Kennzahlen wird nicht akzeptiert.
3. Die jeweiligen Investitionsjahrespläne sind dem Rat vorab zur Beschlussfassung
vorzulegen.
4. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat in 2017 darzustellen, ob es von 2013 – 2017
zu einer Überschreitung der Grenzwerte bei Phosphor gekommen ist und welche
Maßnahmen erfolgt sind bzw. erfolgen sollen, um die Einhaltung des Grenzwertes zu
erreichen. im zuständigen Fachausschuss das geplante Großprojekt „Klärwert“ darzustellen. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, ob und wie es zu einer nachhaltigen Reduzierung der Phosphorbelastung kommt und ob davon auszugehen ist, dass eine Grenzwertüberschreitung durch das Projekt zukünftig ausgeschlossen werden kann.
5. Durch die Mitteilung 17-04086-01 wurde dem Antrag an diesem Punkt durch die Verwaltung bereits entsprochen. Dieser Punkt hat sich damit erledigt.
6. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat in 2017 darzustellen, ob es durch die
Anpassung der Grenzwerte für Cadmium und Quecksilber seit 2015, zu einer
Überschreitung der Schwermetallgrenzwerte im Klärschlamm gekommen ist. Falls diese
Überschreitungen stattgefunden haben, sind sofort Maßnahmen zu einer Absenkung
der Konzentrationen durchzuführen. zuständigen Fachausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen die konkreten Messergebnisse der Cadmium- und Quecksilberbelastung seit 2015 darzustellen.
7. Die Verwaltung wird gebeten, von der SE/BS zu verlangen, dass der
Personalbestand für den Betrieb der Kläranlage, der sich zum Ende des letzten
Gutachtens (2012) an der unteren Grenze des nach dem Merkblatt ATV-M 271
ermittelten Bedarfes befand, auf einen Mittelwert angehoben wird.