Rat und Stadtbezirksräte
Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 26.09.2017 | SI/2017/433 | |||||
Ö 3 | Mitteilungen | ||||||
Ö 4 | Anträge | ||||||
Ö 4.1 | Grundlagen- und Machbarkeitsstudie: Fahrscheinfreier ÖPNV in Braunschweig Antrag der Gruppe Die Fraktion P² | 17-05375 | |||||
Ö 4.2 | Schmerzzentrum wieder in Betrieb nehmen Antrag der AfD-Fraktion | 17-05511 | |||||
Ö 4.3 | Erweiterung der Lärmschutzkommission um Fachexpertinnen und -experten Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und BIBS | 17-05620 | |||||
Ö 4.3.1 | Erweiterung der Lärmschutzkommission um Fachexpertinnen und -experten Stellungnahme der Verwaltung | 17-05620-01 | |||||
Ö 4.4 | Zusätzliche Ratssitzung Antrag der AfD-Fraktion | 17-05686 | |||||
Ö 4.5 | Schützenswerte Tiere im Holzmoor Antrag der BIBS-Fraktion | 17-05683 | |||||
Ö 5 | Änderung der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses | 17-05446 | |||||
Ö 6 | Besetzung der Ausschüsse - Benennung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern - Bürgermitglied im Planungs- und Umweltauschuss | 17-05672 | |||||
Ö 7 | Berufung eines Stellvertretenden Ortsbrandmeisters in das Ehrenbeamtenverhältnis | 17-05478 | |||||
Ö 8 | Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für den Marktverkehr in der Stadt Braunschweig (Marktgebührenordnung) | 17-05309 | |||||
Ö 9 | Änderung der Entgeltordnung über die Tierkörpersammelstelle Braunschweig | 17-05439 | |||||
Ö 10 | Umsetzung des Gutachtens zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans | 17-05566 | |||||
VORLAGE | |||||||
- 1 -
Beschluss:
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17.10.2017 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach | |||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen für die Einführung einer möglichst umfangreichen dynamischen Verkehrsbeeinflussung („Feuerwehrampelschaltung") zu erarbeiten und den städtischen Gremien Ende 2018 nach Vorliegen der Forschungsergebnisse einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Die bewilligten Fördermittel, die in Höhe von rund 159.600 € als Vollfinanzierung für das Forschungsvorhaben bewilligt wurden, sind in den Haushaltsplan aufzunehmen. Eine korrespondierende Ausgabeposition ist in gleicher Höhe zu veranschlagen.
2.Die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF) der Berufsfeuerwehr sind zukünftig mit 6 statt 5 Einsatzkräften zu besetzen.
3.Aufgrund der Empfehlungen des Gutachters für den Feuerwehrbedarfsplan sowie der Ergebnisse aus der Organisationsuntersuchung werden im Stellenplan 2018 folgende Planstellen im Fachbereich 37 neu geschaffen:
1 xAbteilungsleiter(in) 37.3 (Ausbildung und Technik)A 14 1 xSachbearbeiter(in) Trägeraufgaben RettungsdienstA 10 3 xGruppenführer(in)A 9 Z 3 xOberbrandmeister(in) WachabteilungA 8 3 xBrandmeister(in) Wachabteilung A 7 2 xOberbrandmeister(in) (kw 1)A 8 1 xMelder(in) B-Dienst (kw 1)A 8 1 xOberbrandmeister(in) Kleiderkammer (kw 1)A 8 1 xOberbrandmeister(in) Gerätewerkstatt (kw 1)A 8 1 xWerkstattleiter(in) Gerätebeschaffungen (kw 1)A 9 1 xSachbearbeiter(in) DesinfektionE 3 1 xSachbearbeiter(in) KleiderkammerE 5
4.Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bau von zwei neuen Feuerwehrstandorten im Südwesten und im Norden des Stadtgebietes die liegenschaftlichen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
a) Die neue Südwestwache soll auf der Fläche nördlich der Westerbergstraße (Anlage 1) als Technik- und Logistikwache und Standort der Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr entstehen.
b) Die neue Nordwache soll auf dem Eckgrundstück Claudiusstraße/Bienroder Straße (Anlage 2) als Ausbildungswache entstehen.
5.In Timmerlah wird ein neues Feuerwehrhaus für die Ortsfeuerwehr auf dem bereits vorhandenen städtischen Grundstück (Anlage 3) errichtet. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1.500.000 € werden in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 für die Jahre 2018 und 2019 eingeplant.
6.Die Alarm- und Ausrückeordnung der Ortsfeuerwehren wird bis Ende 2017 überarbeitet. Dabei sind die Anregungen des Stadtkommandos der Freiwilligen Feuerwehr zum Gutachten für den Feuerwehrbedarfsplan zu berücksichtigen.
7.Das vom Gutachter für den Feuerwehrbedarfsplan empfohlene Fahrzeug- und Ausstattungskonzept wird mittelfristig umgesetzt. Die dafür notwendigen Finanzmittel sind in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 mit den folgenden Jahresraten aufzunehmen:
2018:2.288.500,- € 2019:2.213.900,- € 2020:2.712.900,- € 2021:3.250.900,- €
Abstimmungsergebnis:
(nur Beschlussteil 4 b betreffend):
16 dafür0 dagegen0 Enthaltungen |
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19.10.2017 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 224 Rüningen | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen für die Einführung einer möglichst umfangreichen dynamischen Verkehrsbeeinflussung („Feuerwehrampelschaltung“) zu erarbeiten und den städtischen Gremien Ende 2018 nach Vorliegen der Forschungsergebnisse einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Die bewilligten Fördermittel, die in Höhe von rund 159.600 € als Vollfinanzierung für das Forschungsvorhaben bewilligt wurden, sind in den Haushaltsplan aufzunehmen. Eine korrespondierende Ausgabeposition ist in gleicher Höhe zu veranschlagen.
2.Die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF) der Berufsfeuerwehr sind zukünftig mit 6 statt 5 Einsatzkräften zu besetzen.
3.Aufgrund der Empfehlungen des Gutachters für den Feuerwehrbedarfsplan sowie der Ergebnisse aus der Organisationsuntersuchung werden im Stellenplan 2018 folgende Planstellen im Fachbereich 37 neu geschaffen:
1 xAbteilungsleiter(in) 37.3 (Ausbildung und Technik)A 14 1 xSachbearbeiter(in) Trägeraufgaben RettungsdienstA 10 3 xGruppenführer(in)A 9 Z 3 xOberbrandmeister(in) WachabteilungA 8 3 xBrandmeister(in) Wachabteilung A 7 2 xOberbrandmeister(in) (kw 1)A 8 1 xMelder(in) B-Dienst (kw 1)A 8 1 xOberbrandmeister(in) Kleiderkammer (kw 1)A 8 1 xOberbrandmeister(in) Gerätewerkstatt (kw 1)A 8 1 xWerkstattleiter(in) Gerätebeschaffungen (kw 1)A 9 1 xSachbearbeiter(in) DesinfektionE 3 1 xSachbearbeiter(in) KleiderkammerE 5
4.Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bau von zwei neuen Feuerwehrstandorten im Südwesten und im Norden des Stadtgebietes die liegenschaftlichen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
a) Die neue Südwestwache soll auf der Fläche nördlich der Westerbergstraße (Anlage 1) als Technik- und Logistikwache und Standort der Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr entstehen.
b) Die neue Nordwache soll auf dem Eckgrundstück Claudiusstraße/Bienroder Straße (Anlage 2) als Ausbildungswache entstehen.
5.In Timmerlah wird ein neues Feuerwehrhaus für die Ortsfeuerwehr auf dem bereits vorhandenen städtischen Grundstück (Anlage 3) errichtet. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1.500.000 € werden in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 für die Jahre 2018 und 2019 eingeplant.
6.Die Alarm- und Ausrückeordnung der Ortsfeuerwehren wird bis Ende 2017 überarbeitet. Dabei sind die Anregungen des Stadtkommandos der Freiwilligen Feuerwehr zum Gutachten für den Feuerwehrbedarfsplan zu berücksichtigen.
7.Das vom Gutachter für den Feuerwehrbedarfsplan empfohlene Fahrzeug- und Ausstattungskonzept wird mittelfristig umgesetzt. Die dafür notwendigen Finanzmittel sind in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 mit den folgenden Jahresraten aufzunehmen:
2018:2.288.500,- € 2019:2.213.900,- € 2020:2.712.900,- € 2021:3.250.900,- €
Abstimmungsergebnis:
(nur Beschlussteil 4 a betreffend)
dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltung: 1 |
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25.10.2017 - Feuerwehrausschuss | |||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen für die Einführung einer möglichst umfangreichen dynamischen Verkehrsbeeinflussung („Feuerwehrampelschaltung") zu erarbeiten und den städtischen Gremien Ende 2018 nach Vorliegen der Forschungsergebnisse einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Die bewilligten Fördermittel, die in Höhe von rund 159.600 € als Vollfinanzierung für das Forschungsvorhaben bewilligt wurden, sind in den Haushaltsplan aufzunehmen. Eine korrespondierende Ausgabeposition ist in gleicher Höhe zu veranschlagen.
2.Die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF) der Berufsfeuerwehr sind zukünftig mit 6 statt 5 Einsatzkräften zu besetzen.
3.Aufgrund der Empfehlungen des Gutachters für den Feuerwehrbedarfsplan sowie der Ergebnisse aus der Organisationsuntersuchung werden im Stellenplan 2018 folgende Planstellen im Fachbereich 37 neu geschaffen:
1 xAbteilungsleiter(in) 37.3 (Ausbildung und Technik)A 14 1 xSachbearbeiter(in) Trägeraufgaben RettungsdienstA 10 3 xGruppenführer(in)A 9 Z 3 xOberbrandmeister(in) WachabteilungA 8 3 xBrandmeister(in) Wachabteilung A 7 2 xOberbrandmeister(in) (kw 1)A 8 1 xMelder(in) B-Dienst (kw 1)A 8 1 xOberbrandmeister(in) Kleiderkammer (kw 1)A 8 1 xOberbrandmeister(in) Gerätewerkstatt (kw 1)A 8 1 xWerkstattleiter(in) Gerätebeschaffungen (kw 1)A 9 1 xSachbearbeiter(in) DesinfektionE 3 1 xSachbearbeiter(in) KleiderkammerE 5
4.Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bau von zwei neuen Feuerwehrstandorten im Südwesten und im Norden des Stadtgebietes die liegenschaftlichen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
a) Die neue Südwestwache soll auf der Fläche nördlich der Westerbergstraße (Anlage 1) als Technik- und Logistikwache und Standort der Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr entstehen.
b) Die neue Nordwache soll auf dem Eckgrundstück Claudiusstraße/Bienroder Straße (Anlage 2) als Ausbildungswache entstehen.
5.In Timmerlah wird ein neues Feuerwehrhaus für die Ortsfeuerwehr auf dem bereits vorhandenen städtischen Grundstück (Anlage 3) errichtet. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1.500.000 € werden in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 für die Jahre 2018 und 2019 eingeplant.
6.Die Alarm- und Ausrückeordnung der Ortsfeuerwehren wird bis Ende 2017 überarbeitet. Dabei sind die Anregungen des Stadtkommandos der Freiwilligen Feuerwehr zum Gutachten für den Feuerwehrbedarfsplan zu berücksichtigen.
7.Das vom Gutachter für den Feuerwehrbedarfsplan empfohlene Fahrzeug- und Ausstattungskonzept wird mittelfristig umgesetzt. Die dafür notwendigen Finanzmittel sind in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 mit den folgenden Jahresraten aufzunehmen:
2018:2.288.500,- € 2019:2.213.900,- € 2020:2.712.900,- € 2021:3.250.900,- €
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 dagegen: 0Enthaltungen: 0
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26.10.2017 - Finanz- und Personalausschuss | |||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen für die Einführung einer möglichst umfangreichen dynamischen Verkehrsbeeinflussung („Feuerwehrampelschaltung“) zu erarbeiten und den städtischen Gremien Ende 2018 nach Vorliegen der Forschungsergebnisse einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Die bewilligten Fördermittel, die in Höhe von rund 159.600 € als Vollfinanzierung für das Forschungsvorhaben bewilligt wurden, sind in den Haushaltsplan aufzunehmen. Eine korrespondierende Ausgabeposition ist in gleicher Höhe zu veranschlagen.
2.Die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF) der Berufsfeuerwehr sind zukünftig mit 6 statt 5 Einsatzkräften zu besetzen.
3.Aufgrund der Empfehlungen des Gutachters für den Feuerwehrbedarfsplan sowie der Ergebnisse aus der Organisationsuntersuchung werden im Stellenplan 2018 folgende Planstellen im Fachbereich 37 neu geschaffen:
1 xAbteilungsleiter(in) 37.3 (Ausbildung und Technik)A 14 1 xSachbearbeiter(in) Trägeraufgaben RettungsdienstA 10 3 xGruppenführer(in)A 9 Z 3 xOberbrandmeister(in) WachabteilungA 8 3 xBrandmeister(in) Wachabteilung A 7 2 xOberbrandmeister(in) (kw 1)A 8 1 xMelder(in) B-Dienst (kw 1)A 8 1 xOberbrandmeister(in) Kleiderkammer (kw 1)A 8 1 xOberbrandmeister(in) Gerätewerkstatt (kw 1)A 8 1 xWerkstattleiter(in) Gerätebeschaffungen (kw 1)A 9 1 xSachbearbeiter(in) DesinfektionE 3 1 xSachbearbeiter(in) KleiderkammerE 5
4.Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bau von zwei neuen Feuerwehrstandorten im Südwesten und im Norden des Stadtgebietes die liegenschaftlichen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
a) Die neue Südwestwache soll auf der Fläche nördlich der Westerbergstraße (Anlage 1) als Technik- und Logistikwache und Standort der Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr entstehen.
b) Die neue Nordwache soll auf dem Eckgrundstück Claudiusstraße/Bienroder Straße (Anlage 2) als Ausbildungswache entstehen.
5.In Timmerlah wird ein neues Feuerwehrhaus für die Ortsfeuerwehr auf dem bereits vorhandenen städtischen Grundstück (Anlage 3) errichtet. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1.500.000 € werden in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 für die Jahre 2018 und 2019 eingeplant.
6.Die Alarm- und Ausrückeordnung der Ortsfeuerwehren wird bis Ende 2017 überarbeitet. Dabei sind die Anregungen des Stadtkommandos der Freiwilligen Feuerwehr zum Gutachten für den Feuerwehrbedarfsplan zu berücksichtigen.
7.Das vom Gutachter für den Feuerwehrbedarfsplan empfohlene Fahrzeug- und Ausstattungskonzept wird mittelfristig umgesetzt. Die dafür notwendigen Finanzmittel sind in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 mit den folgenden Jahresraten aufzunehmen:
2018:2.288.500,- € 2019:2.213.900,- € 2020:2.712.900,- € 2021:3.250.900,- €
Abstimmungsergebnis:Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
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01.11.2017 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 18 - ungeändert beschlossen | |||||||
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07.11.2017 - Rat der Stadt Braunschweig | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1.Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen für die Einführung einer möglichst umfangreichen dynamischen Verkehrsbeeinflussung („Feuerwehrampelschaltung") zu erarbeiten und den städtischen Gremien Ende 2018 nach Vorliegen der Forschungsergebnisse einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Die bewilligten Fördermittel, die in Höhe von rund 159.600 € als Vollfinanzierung für das Forschungsvorhaben bewilligt wurden, sind in den Haushaltsplan aufzunehmen. Eine korrespondierende Ausgabeposition ist in gleicher Höhe zu veranschlagen.
2.Die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF) der Berufsfeuerwehr sind zukünftig mit 6 statt 5 Einsatzkräften zu besetzen.
3.Aufgrund der Empfehlungen des Gutachters für den Feuerwehrbedarfsplan sowie der Ergebnisse aus der Organisationsuntersuchung werden im Stellenplan 2018 folgende Planstellen im Fachbereich 37 neu geschaffen:
1 xAbteilungsleiter(in) 37.3 (Ausbildung und Technik)A 14 1 xSachbearbeiter(in) Trägeraufgaben RettungsdienstA 10 3 xGruppenführer(in)A 9 Z 3 xOberbrandmeister(in) WachabteilungA 8 3 xBrandmeister(in) Wachabteilung A 7 2 xOberbrandmeister(in) (kw 1)A 8 1 xMelder(in) B-Dienst (kw 1)A 8 1 xOberbrandmeister(in) Kleiderkammer (kw 1)A 8 1 xOberbrandmeister(in) Gerätewerkstatt (kw 1)A 8 1 xWerkstattleiter(in) Gerätebeschaffungen (kw 1)A 9 1 xSachbearbeiter(in) DesinfektionE 3 1 xSachbearbeiter(in) KleiderkammerE 5
4.Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bau von zwei neuen Feuerwehrstandorten im Südwesten und im Norden des Stadtgebietes die liegenschaftlichen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
a) Die neue Südwestwache soll auf der Fläche nördlich der Westerbergstraße (Anlage 1) als Technik- und Logistikwache und Standort der Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr entstehen.
b) Die neue Nordwache soll auf dem Eckgrundstück Claudiusstraße/Bienroder Straße (Anlage 2) als Ausbildungswache entstehen.
5.In Timmerlah wird ein neues Feuerwehrhaus für die Ortsfeuerwehr auf dem bereits vorhandenen städtischen Grundstück (Anlage 3) errichtet. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1.500.000 € werden in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 für die Jahre 2018 und 2019 eingeplant.
6.Die Alarm- und Ausrückeordnung der Ortsfeuerwehren wird bis Ende 2017 überarbeitet. Dabei sind die Anregungen des Stadtkommandos der Freiwilligen Feuerwehr zum Gutachten für den Feuerwehrbedarfsplan zu berücksichtigen.
7.Das vom Gutachter für den Feuerwehrbedarfsplan empfohlene Fahrzeug- und Ausstattungskonzept wird mittelfristig umgesetzt. Die dafür notwendigen Finanzmittel sind in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 mit den folgenden Jahresraten aufzunehmen:
2018:2.288.500,- € 2019:2.213.900,- € 2020:2.712.900,- € 2021:3.250.900,- € Abstimmungsergebnis: getrennte Abstimmung der einzelnen Ziffern: Ziffer 1:einstimmig beschlossen Ziffer 2: bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen beschlossen Ziffer 3:bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschlossen Ziffer 4: einstimmig beschlossen Ziffer 5:bei 1 Enthaltung beschlossen Ziffer 6:bei 2 Enthaltungen beschlossen Ziffer 7:bei 5 Enthaltungen beschlossen |
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Ö 11 | Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021 • Stufe 1 - Grundsatzentscheidung zur Festlegung der im weiteren Verfahren zugrunde zu legenden Handlungsoption nach dem Ergebnis der Prüfung und Bewertung der zukünftigen grundsätzlichenHandlungsmöglichkeiten • Vorvertrag über die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy | 17-05627 | |||||
Ö 11.1 | Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021 • Stufe 1 - Grundsatzentscheidung zur Festlegung der im weiteren Verfahren zugrunde zu legenden Handlungsoption nach dem Ergebnis der Prüfung und Bewertung der zukünftigen grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten • Vorvertrag über die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy | 17-05627-01 | |||||
Ö 11.2 | Änderungsantrag zu den Vorlagen "Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021..." Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | 17-05761 | |||||
Ö 11.2.1 | Änderungsantrag zu den Vorlagen "Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021..." Stellungnahme der Verwaltung | 17-05761-01 | |||||
Ö 11.3 | Änderungsantrag zu den Beschlussvorlagen 17-05627 und 17-05628 Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021 • Stufe 1 - Grundsatzentscheidung zur Festlegung der im weiteren Verfahren zugrunde zu legenden Handlungsoption nach dem Ergebnis der Prüfung und Bewertung der zukünftigen grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten • Vorvertrag über die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. | 17-05780 | |||||
Ö 11.4 | Änderungsantrag 2 zu den Beschlussvorlagen 17-05627 und 17-05628 Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021 • Stufe 1 - Grundsatzentscheidung zur Festlegung der im weiteren Verfahren zugrunde zu legenden Handlungsoption nach dem Ergebnis der Prüfung und Bewertung der zukünftigen grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten • Vorvertrag über die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. | 17-05781 | |||||
Ö 11.5 | Änderungsantrag zu den Vorlagen "Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021..." Änderungsantrag der BIBS-Fraktion | 17-05779 | |||||
Ö 12 | Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 2.000 € | 17-05468 | |||||
Ö 13 | Zwölfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsgebührensatzung) | 17-05426 | |||||
Ö 14 | Zwölfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungsgebührensatzung) | 17-05423 | |||||
Ö 15 | Siebzehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Braunschweig (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) | 17-05435 | |||||
Ö 16 | Kinder- und familienfreundliche Stadt Braunschweig Ausbau der Kinderbetreuungsplätze | 17-04871 | |||||
Ö 17 | Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen (SEP): Teil I zu weiterführenden Schulen und Grundschulen | 17-05461 | |||||
Ö 17.1 | Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 17-05461 Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen (SEP): Teil I zu weiterführenden Schulen und Grundschulen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. | 17-05690 | |||||
Ö 18 | Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Braunschweig; Teil 1 | 17-05474 | |||||
Ö 19 | Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger in Braunschweig; Teil 2 | 17-05473 | |||||
Ö 20 | Umsetzung und Finanzierung des Innovationsinkubators Braunschweig | 17-05564 | |||||
Ö 20.1 | Umsetzung und Finanzierung des Innovationsinkubators Braunschweig | 17-05564-01 | |||||
Ö 21 | Bebauungsplan "Gieselweg/Harxbütteler Straße - neu", TH 24; Stadtgebiet nördlich des Mittellandkanals, südwestlich der Ortslage Thune und südlich der Harxbütteler Straße Aufstellungsbeschluss | 17-05281 | |||||
Ö 21.1 | Änderungsantrag zu 17-05281: Bebauungsplan "Gieselweg/Harxbütteler Straße - neu", TH 24; Stadtgebiet nördlich des Mittellandkanals, südwestlich der Ortslage Thune und südlich der Harxbütteler Straße Aufstellungsbeschluss Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, BIBS, Die Linke. und der Gruppe Die Fraktion P² | 17-05701 | |||||
Ö 21.2 | Änderungsantrag zu 17-05281: Bebauungsplan "Gieselweg/Harxbütteler Straße - neu", TH 24; Stadtgebiet nördlich des Mittellandkanals, südwestlich der Ortslage Thune und südlich der Harxbütteler Straße Aufstellungsbeschluss Stellungnahme der Verwaltung | 17-05701-01 | |||||
Ö 21.3 | Änderungsantrag zu 17-05281: Bebauungsplan "Gieselweg/Harxbütteler Straße - neu", TH 24; Stadtgebiet nördlich des Mittellandkanals, südwestlich der Ortslage Thune und südlich der Harxbütteler Straße Aufstellungsbeschluss | 17-05785 | |||||
Ö 22 | Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Otto-Bögeholz-Straße", WT 54 Stadtgebiet zwischen Otto-Bögeholz-Straße und Bahnstrecke Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss | 17-05209 | |||||
Ö 23 | Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen - Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung - | 17-05147 | |||||
Ö 23.1 | Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen - Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung - | 17-05147-01 | |||||
Ö 24 | Anträge - Fortsetzung (weitere Anträge i.S.v. § 14 Ziff. 9 Geschäftsordnung) | ||||||
Ö 24.1 | Resolution: Fahrerlaubnisse für Diesel-Fahrzeuge in der Stadt aufrecht erhalten Antrag der AfD-Fraktion | 17-05705 | |||||
Ö 24.1.1 | Resolution: Fahrerlaubnisse für Diesel-Fahrzeuge in der Stadt aufrecht erhalten Stellungnahme der Verwaltung | 17-05705-01 | |||||
Ö 25 | Anfragen | ||||||
Ö 25.1 | Schäden durch Orkan "Xavier" Anfrage der CDU-Fraktion | 17-05718 | |||||
Ö 25.1.1 | Schäden durch Orkan "Xavier" | 17-05718-01 | |||||
Ö 25.2 | Reinigungskosten Rad/Gehwege Eisenbahnüberführung Salzdahlumer Straße Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | 17-05713 | |||||
Ö 25.2.1 | Reinigungskosten Rad/Gehwege Eisenbahnüberführung Salzdahlumer Straße | 17-05713-01 | |||||
Ö 25.3 | Energiearmut in Braunschweig Anfrage der Fraktion Die Linke. | 17-05715 | |||||
Ö 25.3.1 | Energiearmut in Braunschweig | 17-05715-01 | |||||
Ö 25.4 | Hundewiesen Anfrage der BIBS-Fraktion | 17-05723 | |||||
Ö 25.4.1 | Hundewiesen | 17-05723-01 | |||||
Ö 25.5 | Klimaschutz: Senkung von NOx-Werten durch Einsatz von photokatalytischen Bau- und Zusatzstoffen Anfrage der Gruppe Die Fraktion P² | 17-05722 | |||||
Ö 25.5.1 | Klimaschutz: Senkung von NOx-Werten durch Einsatz von photokatalytischen Bau- und Zusatzstoffen | 17-05722-01 | |||||
Ö 25.6 | Sachstand neues PPP-Projekt zur Sanierung unserer Schulen Anfrage der CDU-Fraktion | 17-05720 | |||||
Ö 25.6.1 | Sachstand neues PPP-Projekt zur Sanierung unserer Schulen | 17-05720-01 | |||||
Ö 25.7 | Beteiligung an Planungsprozessen Anfrage der BIBS-Fraktion | 17-05724 | |||||
Ö 25.7.1 | Beteiligung an Planungsprozessen | 17-05724-01 | |||||
Ö 25.8 | Dringlichkeitsanfrage Hochhaus Otto von Guericke Straße - Keine Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit Dringlichkeitsanfrage der Fraktion Die Linke. | 17-05778 | |||||
Ö 25.8.1 | Dringlichkeitsanfrage Hochhaus Otto von Guericke Straße - Keine Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit | 17-05778-01 | |||||
Anlagen: | ||||
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