Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch den folgenden Text ersetzt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Unterstützung der bereits beteiligten Beratungsunternehmen die Gründung einer neuen städtischen Gesellschaft (entsprechend Modell 3 des Modellvergleichs von Rödl und Partner) unverzüglich in die Wege zu leiten.
2. An der neuen Gesellschaft soll ein kommunal beherrschtes Energieversorgungsunternehmen mit einem Minderheitsanteil beteiligt werden.
3. Die neue Gesellschaft soll sich an der Ausschreibung der Konzessionen für die Strom- und Gasnetze beteiligen.
4. Die Ausschreibung der Konzessionen für Strom und Gas erfolgt im rechtlich vorgegebenen Rahmen.
5. Eine vertragliche Vereinbarung mit BS|Energy über den weiteren Betrieb der Leitungsnetze für Wasser und Fernwärme wird neu verhandelt. Der von der Verwaltung vorgelegte Vorvertrag wird abgelehnt.