1. Die Konzessionen bzgl. der Strom- und Gasnetze sind gemäß Vorgaben des Europarechts - wie bereits vorgesehen - auszuschreiben. Bei den Wegerechten/Gestattungen bzw. Konzessionierungen der weiteren Netze
- für Wasser,
- für Fernwärme sowie
- für Breitbandversorgung/Datennetze
behält sich der Rat weitere Beratungen sowie die spätere Beschlussfassung darüber vor.
2. Vor einer etwaigen Übernahme von Anteilen aus dem Noch-74,9%-igen Bestand Veolias an BS-Energy ist eine unabhängige, gutachterliche Bewertung von BS-Energy erforderlich, welche insbesondere auch das Risiko des EON/Uniper-Vertrages (Stichwort: "Gemeinsames Virtuelles Kraftwerk") abschätzt.