Der Rat möge folgendes beschließen:
1. Bei dem geeigneten Bieter muss es sich um ein kommunales Unternehmen handeln, bei dem eine oder mehrere Kommunen aus dem Gebiet des Regionalverbandes Braunschweig, der Region Hannover oder der Landeshauptstadt Magdeburg alle Anteile halten.
2. Im Verkaufsverfahren soll den Bietern mitgeteilt werden, dass die Stadt Braunschweig wünscht, bei dem geeigneten Bieter im Gegenzug ebenfalls Anteile zu erwerben. Die Bieter sollen also mitteilen, ob der Ankauf von Anteilen durch die Stadt Braunschweig möglich ist. Weiter soll den Bietern mitgeteilt werden, dass die Bereitschaft zur Veräußerung eigener Anteile an die Stadt Braunschweig in die Bewertung der vorgelegten Konzepte mit einfließen soll.