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22.08.2017 - Rat der Stadt Braunschweig
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen undAuszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NkomVGwird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt."