„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NkomVG
wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
10.08.2017 - Finanz- und Personalausschuss
Ö 30 - geändert beschlossen
Beschluss:
„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NkomVG
wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
Ergebnis: Beschlossen in der geänderten Fassung der 1. Ergänzung 17-04845-01.
15.08.2017 - Verwaltungsausschuss
N 13 - ungeändert beschlossen
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22.08.2017 - Rat der Stadt Braunschweig
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Den in dieser und der Vorlage 17-04845-01 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NkomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt."