Die Verwaltung der Stadt Braunschweig möge die Zuwendungsrichtlinie der Stadt vom 14.07.1998 bzw. 01.01.1999 entsprechend der neuen Währung Euro und dem geltenden Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz aktualisieren bzw. anpassen.
Generell ist eine Aktualisierung der Zuwendungsrichtlinie (bspw. hinsichtlich Kriterien und Überprüfung) angeraten.