Rat und Stadtbezirksräte
Tagesordnung - Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 24.10.2017 | SI/2017/519 | |||||
Ö 3 | Mitteilungen | ||||||
Ö 3.1 | Hagenmarkt - weiteres Planungs- und Beteiligungsverfahren und Sofortmaßnahmen | 17-05806 | |||||
Ö 3.2 | Entwicklung einer Erhaltungssatzung für das Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet | 17-05740 | |||||
Ö 3.3 | Sachstandsbericht Stadtbahnausbau | 17-05933 | |||||
Ö 3.4 | Sitzungstermine des Planungs- und Umweltausschusses im Jahr 2018 | 17-05958 | |||||
Ö 3.5 | Bergrechtliche Bewilligung für das Bewilligungsfeld Lahberg | 17-05965 | |||||
Ö 4 | Anträge | ||||||
Ö 4.1 | Langer Tag der StadtNatur in Braunschweig Antrag der BIBS-Fraktion | 17-04117 | |||||
Ö 4.1.1 | Langer Tag der StadtNatur | 17-05864 | |||||
Ö 4.2 | Verkehrskonzept für Querum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | 17-05925 | |||||
Ö 5 | Haushaltsplan 2018 / Investitionsmanagement 2017 - 2021 | 17-05868 | |||||
Ö 5.1 | Haushaltsplan 2018 / Investitionsmanagement 2017 - 2021 | 17-05868-01 | |||||
Ö 6 | Bahnübergang Pepperstieg | 17-05428 | |||||
Ö 7 | Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Weinbergweg-Süd", HA 138 Stadtgebiet zwischen Weinbergweg, Mittelweg, Sackweg und Hamburger Straße Aufstellungsbeschluss | 17-05754 | |||||
Ö 8 | Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Nordanger", HA 136 Stadtgebiet zwischen Lampadiusring, Nordanger, Ringgleis und dem BS-Energy-Gelände (Geltungsbereich A) Stadtgebiet Gemarkung Dibbesdorf Flur 7, Flurstück 100 (tlw.) (Geltungsbereich B) Auslegungsbeschluss | 17-05773 | |||||
Ö 8.1 | Änderungsantrag zur Vorlage Nr. 17-05773 - Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Nordanger... | 17-06003 | |||||
VORLAGE | |||||||
1. Der Bebauungsplan Nordanger HA 136 wird wie folgt ergänzt: a) An Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und Gebäuden innerhalb der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf sind für gebäudebrütende Vogelarten (Hausrotschwanz, Haussperling, Star, Mehlschwalbe, Mauersegler) und Fledermausarten (Zwerg-, Mücken-, Bart-, Fransen-, Breitflügelfledermaus) Nist- und Ruhestätten durch geeignete Bauweise in die Konstruktion zu integrieren oder als künstliche Nisthilfen anzubringen. Je Gebäude sind mindestens 5 Nist- und Ruhestätten anzubringen, die für mindestens eine der in Satz 1 genannten Arten aus jeder Tiergruppe (Vögel und Fledermäuse) geeignet sind. Die Einrichtungen sind im Rahmen des Baugenehmigungs- oder Anzeigeverfahrens in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde nachzuweisen. b) Neben der Dachbegrünung wird auch eine Fassadenbegrünung festgesetzt. Außenwandflächen von Gebäuden und Garagen in der Erdgeschosszone: Fassadenabschnitte über 5,00 m Länge ohne Fenster oder Türen sind mit geeigneten Rank- oder Kletterpflanzen wie - Jelängerjelieber (Lonicera Caprifolium), - Immergrüne Geißschlinge (Lonicera henryi) - Wilder Wein (Parthenocissus tricusp. "Veitchii") - Wilder Wein (Parthenocissus quinq. "Engelmannii") - Waldrebe (Clematis montana) zu begrünen. Ausgenommen von einer Bepflanzung sind Fassaden, die zur Gewinnung von Energie aus der Sonnenstrahlung dienen. c) Zur Kompensation der durch die Maßnahmen verloren gegangenen Hecken und Sträucher, sollen auf allen öffentlichen und privaten Freiflächen mindestens 10% des Flächenanteils mit heimischen Sträuchern und Hecken bepflanzt werden. 2. Es ist sicherzustellen, dass den zukünftigen Bewohner*innen ein ausreichendes Maß an Ladesäulen für Elektromobilität zur Verfügung steht. Hierfür ist schon bei der Erschließung Sorge zu tragen, weil die Kapazitäten der Stromleitungen entsprechend hoch sein müssen. 3. Mit den Bauherr*innen sollen verbindlich alle notwendigen Maßnahmen vereinbart werden, um einen Stellplatzschlüssel für private Fahrzeuge von 0,6 zu erreichen. 4. Die Stellplätze auf der Westseite des Bebauungsplans sind in Parkpaletten oder Parkhäusern unterzubringen, so dass die dafür benötigte Fläche um mindestens 75% reduziert wird. Die dadurch frei werdenden Flächen werden als Ausgleichsmaßnahmen für naturnahe Grünflächen genutzt.
|
|||||||
06.12.2017 - Planungs- und Umweltausschuss | |||||||
Ö 8.1 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
„1. Der Bebauungsplan Nordanger HA 136 wird wie folgt ergänzt: a) An Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und Gebäuden innerhalb der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf sind für gebäudebrütende Vogelarten (Hausrotschwanz, Haussperling, Star, Mehlschwalbe, Mauersegler) und Fledermausarten (Zwerg-, Mücken-, Bart-, Fransen-, Breitflügelfledermaus) Nist- und Ruhestätten durch geeignete Bauweise in die Konstruktion zu integrieren oder als künstliche Nisthilfen anzubringen. Je Gebäude sind mindestens 5 Nist- und Ruhestätten anzubringen, die für mindestens eine der in Satz 1 genannten Arten aus jeder Tiergruppe (Vögel und Fledermäuse) geeignet sind. Die Einrichtungen sind im Rahmen des Baugenehmigungs- oder Anzeigeverfahrens in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde nachzuweisen. b) Neben der Dachbegrünung wird auch eine Fassadenbegrünung festgesetzt. - Jelängerjelieber (Lonicera Caprifolium), - Immergrüne Geißschlinge (Lonicera henryi) - Wilder Wein (Parthenocissus tricusp. "Veitchii") - Wilder Wein (Parthenocissus quinq. "Engelmannii") - Waldrebe (Clematis montana) zu begrünen. Ausgenommen von einer Bepflanzung sind Fassaden, die zur Gewinnung von Energie aus der Sonnenstrahlung dienen. c) Zur Kompensation der durch die Maßnahmen verloren gegangenen Hecken und Sträucher, sollen auf allen öffentlichen und privaten Freiflächen mindestens 10% des Flächenanteils mit heimischen Sträuchern und Hecken bepflanzt werden. 2. Es ist sicherzustellen, dass den zukünftigen Bewohner*innen ein ausreichendes Maß an Ladesäulen für Elektromobilität zur Verfügung steht. Hierfür ist schon bei der Erschließung Sorge zu tragen, weil die Kapazitäten der Stromleitungen entsprechend hoch sein müssen. 3. Mit den Bauherr*innen sollen verbindlich alle notwendigen Maßnahmen vereinbart werden, um einen Stellplatzschlüssel für private Fahrzeuge von 0,6 zu erreichen. 4. Die Stellplätze auf der Westseite des Bebauungsplans sind in Parkpaletten oder Parkhäusern unterzubringen, so dass die dafür benötigte Fläche um mindestens 75% reduziert wird. Die dadurch frei werdenden Flächen werden als Ausgleichsmaßnahmen für naturnahe Grünflächen genutzt.“ Abstimmungsergebnis:
Über die einzelnen Punkte des Änderungsantrages wird getrennt abgestimmt:
Pkt. 1 a): dafür: 12dagegen: 0Enthaltung: 1
Pkt. 1 b) bis Pkt. 4: passiert |
|||||||
12.12.2017 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 12.2 - abgelehnt | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
Ö 9 | Städtebaulicher Vertrag "Nordanger", HA 136, für das Stadtgebiet zwischen Lampadiusring, Nordanger, Ringgleis und dem BS/Energy-Gelände | 17-05757 | |||||
Ö 10 | Bahnübergang im Zuge Nordanger/Luftschifferweg (früher Spargelstraße) | 17-04343 | |||||
Ö 11 | Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan "Gemeinschaftssiedlung Lehndorf", LE 2 (Baublock 51/2 Urfassung), vom 24. November 1938 Stadtgebiet zwischen Merziger Straße, Saarbrückener Straße, Bortfelder Stieg, Hannoversche Straße und St.-Ingbert-Straße Aufstellungsbeschluss | 17-05489 | |||||
Ö 11.1 | Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan "Gemeinschaftssiedlung Lehndorf", LE 2 (Baublock 51/2 Urfassung), vom 24. November 1938 Stadtgebiet zwischen Merziger Straße, Saarbrückener Straße, Bortfelder Stieg, Hannoversche Straße und St.-Ingbert-Straße Aufstellungsbeschluss | 17-05489-01 | |||||
Ö 12 | Weststadt "Soziale Stadt - Donauviertel" - Sanierung eines Gebäudes für den "Campus Donauviertel" im Rahmen der Förderrichtlinie "Investitionspakt Soziale Integration" | 17-05536 | |||||
Ö 13 | Planung und Umbau der Querungshilfe in der Georg-Westermann-Allee nördlich der Einmündung Brodweg | 17-05831 | |||||
Ö 14 | Anfragen | ||||||
Ö 14.1 | Schützenswerte Tiere im Holzmoor Anfrage der BIBS-Fraktion | 17-05926 | |||||
Ö 14.1.1 | Schützenswerte Tiere im Holzmoor | 17-05926-01 | |||||
Ö 14.2 | Sachstand interkommunales Gewerbegebiet Stiddien-Beddingen (Braunschweig-Salzgitter) - Teil eins Anfrage der BIBS-Fraktion | 17-05929 | |||||
Ö 14.2.1 | Sachstand interkommunales Gewerbegebiet Stiddien-Beddingen (Braunschweig-Salzgitter) - Teil eins | 17-05929-01 | |||||