Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)
Wir bitten die Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass der Stadtbezirksrat und die Bürger bei öffentlichen Maßnahmen hierüber rechtzeitig informiert werden.
Protokollnotiz:
Über die Baukoordination sollen derartige Baumaßnahmen bekanntgegeben werden.