Rat und Stadtbezirksräte

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig
Gremium: Rat der Stadt Braunschweig
Datum: Di, 04.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Anlagen:
Hinweis zu Ratsanträgen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Mandatsverzicht von Ratsfrau Tanja Pantazis zum 31. August 2018 sowie Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 52 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)  
Enthält Anlagen
18-08629  
Ö 3  
Enthält Anlagen
Einführung und Verpflichtung des für die ausgeschiedene Ratsfrau Tanja Pantazis berufenen Nachfolgers Herrn Bayram Türkmen      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.06.2018  
SI/2018/701  
     
   
Ö 5     Mitteilungen      
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Status Quo Bericht zum Stand der Umsetzung der kommunalen Integrationsplanung der Stadt Braunschweig  
Enthält Anlagen
18-08576  
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Langer Tag der StadtNatur  
Enthält Anlagen
18-08628  
Ö 6     Anträge      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Ausländerfriedhof und Ehrenmale angemessen gestalten Antrag der Fraktion Die Linke.
Enthält Anlagen
18-07662  
Ö 6.1.1  
Enthält Anlagen
Änderungsantrag: Ausländerfriedhof und Ehrenmale angemessen gestalten Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.
Enthält Anlagen
18-08280  
Ö 6.1.2  
Enthält Anlagen
Änderungsantrag zum TOP: Ausländerfriedhof und Ehrenmale angemessen gestalten Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.  
Enthält Anlagen
18-08777  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Erarbeitung und Umsetzung einer Park- und Grünanlagenordnung Antrag der CDU-Fraktion  
Enthält Anlagen
18-08413  
Ö 6.2.1  
Enthält Anlagen
Erarbeitung und Umsetzung einer Park- und Grünanlagenordnung Änderungsantrag zum Antrag 18-08413 Änderungsantrag der CDU-Fraktion  
Enthält Anlagen
18-08876  
Ö 6.2.2  
Enthält Anlagen
Erarbeitung und Umsetzung einer Park- und Grünanlagenordnung Stellungnahme der Verwaltung  
Enthält Anlagen
18-08413-01  
Ö 6.3     Kostenlose/kostengünstige SchülerInnen-Tickets      
Ö 6.3.1  
Enthält Anlagen
Einführung kostengünstiger bzw. kostenloser Schülertickets Mitteilung der Verwaltung  
Enthält Anlagen
18-08791  
Ö 6.3.2  
Enthält Anlagen
Einführung kostenloser SchülerInnen-Tickets in Braunschweig Antrag der BIBS-Fraktion
Enthält Anlagen
18-08779  
Ö 6.3.21  
Enthält Anlagen
Änderungsantrag zu Ds. 18-08779: Einführung kostenloser SchülerInnen-Tickets in Braunschweig Änderungsantrag der BIBS-Fraktion
Enthält Anlagen
18-08800  
Ö 6.3.22  
Enthält Anlagen
Änderungsantrag zu Vorlage 18-08800: Einführung kostenloser Schüler-Tickets in Braunschweig Änderungsantrag der AfD-Fraktion
Enthält Anlagen
18-08838  
Ö 6.3.3  
Enthält Anlagen
Kostengünstige Schülertickets Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Enthält Anlagen
18-08819  
Ö 6.3.31  
Enthält Anlagen
Änderungsantrag 18-08819 Kostengünstige Schülertickets Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.
Enthält Anlagen
18-08834  
Ö 6.3.32  
Enthält Anlagen
Kostengünstige Schülertickets Änderungsantrag zum Antrag 18-08819 änderungsantrag der CDU-Fraktion  
Enthält Anlagen
18-08873  
Ö 6.3.33  
Enthält Anlagen
Änderungsantrag zum TOP "Kostenlose/kostengünstige SchülerInnen-Tickets": Kostengünstige Schülertickets Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.  
Enthält Anlagen
18-08875  
Ö 6.4  
Enthält Anlagen
Resolution: Niedersächsische Anlaufstellen für Straffällige durch dauerhafte und angemessene finanzielle Förderung sichern! Antrag der SPD Fraktion  
Enthält Anlagen
18-08842  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Umbesetzungen im Verwaltungsausschuss, Ältestenrat und in Ausschüssen  
Enthält Anlagen
18-08815  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Änderung der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses  
Enthält Anlagen
18-08770  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht  
Enthält Anlagen
18-08664  
Ö 9.1  
Enthält Anlagen
Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht  
Enthält Anlagen
18-08664-01  
Ö 9.2  
Enthält Anlagen
Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht  
Enthält Anlagen
18-08664-02  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig  
Enthält Anlagen
18-08830  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen und Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Feuerwehr Braunschweig sowie Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr  
Enthält Anlagen
18-08414  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Vierte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Nutzung des städtischen Messegeländes an der Eisenbütteler Straße mit Entgelttarif  
Enthält Anlagen
18-08551  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Bestellung von städtischen Vertretern in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten städtischer Beteiligungen  
Enthält Anlagen
18-08814  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Veräußerung eines ca. 15.000 m² großen städtischen Grundstücks in dem Gewerbegebiet Kralenriede-Ost an die Grundstücksverwaltungs-GbR idW3, i.G, Grüner Ring 72, 38108 Braunschweig  
Enthält Anlagen
18-08442  
Ö 15  
Enthält Anlagen
Übernahme einer Bürgschaft zur Absicherung einer Bundeszuwendung zugunsten der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH  
Enthält Anlagen
18-08399  
Ö 16  
Enthält Anlagen
Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 2.000 €
Enthält Anlagen
18-08588  
Ö 17  
Enthält Anlagen
Haushaltsvollzug 2017 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
Enthält Anlagen
18-08609  
Ö 18  
Enthält Anlagen
Haushaltsvollzug 2018 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
Enthält Anlagen
18-08669  
Ö 18.1  
Enthält Anlagen
Haushaltsvollzug 2018 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG  
Enthält Anlagen
18-08669-01  
Ö 19  
Enthält Anlagen
Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2015 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)  
Enthält Anlagen
18-08611  
Ö 20  
Enthält Anlagen
Grundsatzbeschluss: Erstellung eines Kulturentwicklungsplans (KultEP) mit dem Modul der Durchführung einer Kulturumfrage (Bürgerumfrage und Führungskräftebefragung)  
Enthält Anlagen
18-08505  
Ö 21  
Enthält Anlagen
Satzung über die Durchführung einer Bürgerumfrage zum Kulturangebot in Braunschweig  
Enthält Anlagen
18-07165  
Ö 22  
Enthält Anlagen
Änderung des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig und des Entgelttarifs für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016 geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016  
Enthält Anlagen
18-08627  
    VORLAGE
   

Beschluss:

1. Der Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016, geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016, wird wie folgt geändert:

 

 

§ 1 Entgelt für den Besuch der Kindertagesstätten sowie für Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung

 

Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1) Für den Besuch einer Kindertagesstätte wird bis zum Eintreten des Zeitpunktes nach Absatz 2 ein Entgelt nach der beigefügten durchgängig einkommensabhängigen Kindertagesstätten-Entgeltstaffel erhoben.“

 

Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:

„(2) Ab dem ersten Tag des Monats, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, wird bis zur Einschulung für den Besuch einer Kindertagesstätte bis zu einem Betreuungsumfang von täglich 8 Stunden einschließlich der Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten kein Entgelt erhoben. Für eine über 8 Stunden hinausgehende Betreuung wird ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt entsprechend dem Betreuungsumfang erhoben.“

Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.

 

Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und erhält folgende Fassung:

„(4) Für Kinder nach Absatz 1, die nicht im Gebiet der Stadt Braunschweig wohnen, oder für Kinder nach Absatz 2, die nicht in Niedersachsen leben und in einer von der Stadt Braunschweig geförderten Betriebs- oder anderen Kindertagesstätte betreut werden, wird das Entgelt der Höchststufe (Stufe 15) der durchgängig einkommensabhängigen Kindertagesstätten-Entgeltstaffel in Einrichtungen erhoben.“

 

 

§ 2 Ermittlung des maßgeblichen Einkommens

 

Unter Ziffer 1. Einkommen wird folgender Satz 5 eingefügt:

 

„Bei jeder sich verändernden Einkommenssituationen wird das aktuelle Einkommen auf 12 Monate hochgerechnet.“

 

Der letzte Satz unter Ziffer 1. Einkommen erhält folgenden Klammerzusatz:

 

„(Vorbehaltsberechnung)“

 

Ziffer 4. Abweichende Entgeltfestsetzung 1. Absatz Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Verringert sich das maßgebliche Einkommen in einem Umfang, der die Einstufung in einer niedrigeren Stufe als bisher rechtfertigt, wird das zu erhebende Entgelt auf Antrag neu festgesetzt, und zwar ab dem Zeitpunkt der Veränderung, wenn Anzeige und Nachweis bis spätestens 3 Monate nach dem Veränderungszeitpunkt vorliegen.“

 

Ziffer 4. Abweichende Entgeltfestsetzung 2. Absatz Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Erhöht sich das maßgebliche Einkommen in einem Umfang, der die Einstufung in einer höheren Stufe als bisher rechtfertigt oder ist der Grund für eine Ermäßigung gem. § 2 Ziffer 3 weggefallen, ist dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.“

 

§ 3 Geschwisterermäßigung

 

Absatz 5 entfällt.

 

§ 5 Beitragsfreie Betreuung im letzten Kindergartenjahr

 

§ 5 entfällt vollständig.

 

§ 6 In-Kraft-Treten

 

§ 6 wird § 5 und erhält folgende Fassung:

 

Die vorstehenden Änderungen des Entgelttarifs treten zum 1. August 2018 in Kraft. Für Betreuungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bestanden, treten die Änderungen in § 1 Absatz 2 Satz 2 zum 1. Oktober 2018 in Kraft, soweit sich durch die Änderungen ein höheres Entgelt ergibt als nach den Festlegungen aus dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie für Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung vom 15. März 2016 geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016.

 

2.  Der Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016, geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016, wird wie folgt geändert:

 

§ 1 Entgelt für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege

 

Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1) Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege wird bis zum Eintreten des Zeitpunktes nach Absatz 2 ein Entgelt nach der beigefügten durchgängig einkommensabhängigen Kindertagespflege-Entgeltstaffel erhoben.“

 

Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:

(2) Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege wird ab dem ersten Tag des Monats, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung bis zu einem Betreuungsumfang von täglich 8 Stunden kein Entgelt erhoben. Für eine über 8 Stunden hinausgehende Inanspruchnahme wird ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt entsprechend dem Betreuungsumfang erhoben. Bei der Inanspruchnahme mehrerer Angebote der Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege erfolgt die Festsetzung des einkommensunabhängigen Entgelts auf Grundlage der Gesamtstundenzahl.“

 

Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und erhält folgenden Satz 2:

Bei der Inanspruchnahme mehrerer Angebote der Schulkindbetreuung erfolgt die Festsetzung des einkommensunabhängigen Entgelts auf Grundlage der Gesamtstundenzahl.“

 

§ 2 Ermittlung des maßgeblichen Einkommens

 

In Satz 3 wird das Wort „längsten“ um ein „s“ ergänzt.

 

Unter Ziffer 1. Einkommen wird folgender Satz 5 eingefügt:

 

„Bei jeder sich verändernden Einkommenssituationen wird das aktuelle Einkommen auf 12 Monate hochgerechnet.“

 

Der letzte Satz unter Ziffer 1. Einkommen erhält folgenden Klammerzusatz:

 

„(Vorbehaltsberechnung)“

 

Ziffer 4. Abweichende Entgeltfestsetzung 1. Absatz Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Verringert sich das maßgebliche Einkommen in einem Umfang, der die Einstufung in einer niedrigeren Stufe als bisher rechtfertigt, wird das zu erhebende Entgelt auf Antrag neu festgesetzt, und zwar ab dem Zeitpunkt der Veränderung, wenn Anzeige und Nachweis bis spätestens 3 Monate nach dem Veränderungszeitpunkt vorliegen.“

 

Ziffer 4. Abweichende Entgeltfestsetzung 2. Absatz Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Erhöht sich das maßgebliche Einkommen in einem Umfang, der die Einstufung in einer höheren Stufe als bisher rechtfertigt oder ist der Grund für eine Ermäßigung gem. § 2 Ziffer 3 weggefallen, ist dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.“

 

§ 3 Geschwisterermäßigung

 

Absatz 5 entfällt.

 

§ 4 In-Kraft-Treten

 

Die vorstehenden Änderungen des Entgelttarifs treten zum 1. August 2018 in Kraft. Für Betreuungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bestanden, treten die Änderungen in § 1 Absatz 2 Satz 2 zum 1. Oktober 2018 in Kraft, soweit sich durch die Änderungen ein höheres Entgelt ergibt als nach den Festlegungen aus dem Entgelttarif für die Kindertagespflege vom 15. März 2016 geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016.

 

3.   Die Entgeltstaffeln für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit

      Schulkindbetreuung und für die Kindertagespflege werden in den als Anlage 1 und

      Anlage 2 beigefügten Fassungen beschlossen.


 

 

   
    22.08.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

1. Der Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016, geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016, wird wie folgt geändert:

 

 

§ 1 Entgelt für den Besuch der Kindertagesstätten sowie für Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung

 

Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1) Für den Besuch einer Kindertagesstätte wird bis zum Eintreten des Zeitpunktes nach Absatz 2 ein Entgelt nach der beigefügten durchgängig einkommensabhängigen Kindertagesstätten-Entgeltstaffel erhoben."

 

Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:

„(2) Ab dem ersten Tag des Monats, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, wird bis zur Einschulung für den Besuch einer Kindertagesstätte bis zu einem Betreuungsumfang von täglich 8 Stunden einschließlich der Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten kein Entgelt erhoben. Für eine über 8 Stunden hinausgehende Betreuung wird ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt entsprechend dem Betreuungsumfang erhoben."

Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.

 

Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und erhält folgende Fassung:

„(4) Für Kinder nach Absatz 1, die nicht im Gebiet der Stadt Braunschweig wohnen, oder für Kinder nach Absatz 2, die nicht in Niedersachsen leben und in einer von der Stadt Braunschweig geförderten Betriebs- oder anderen Kindertagesstätte betreut werden, wird das Entgelt der Höchststufe (Stufe 15) der durchgängig einkommensabhängigen Kindertagesstätten-Entgeltstaffel in Einrichtungen erhoben."

 

 

§ 2 Ermittlung des maßgeblichen Einkommens

 

Unter Ziffer 1. Einkommen wird folgender Satz 5 eingefügt:

 

„Bei jeder sich verändernden Einkommenssituationen wird das aktuelle Einkommen auf 12 Monate hochgerechnet."

 

Der letzte Satz unter Ziffer 1. Einkommen erhält folgenden Klammerzusatz:

 

„(Vorbehaltsberechnung)"

 

Ziffer 4. Abweichende Entgeltfestsetzung 1. Absatz Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Verringert sich das maßgebliche Einkommen in einem Umfang, der die Einstufung in einer niedrigeren Stufe als bisher rechtfertigt, wird das zu erhebende Entgelt auf Antrag neu festgesetzt, und zwar ab dem Zeitpunkt der Veränderung, wenn Anzeige und Nachweis bis spätestens 3 Monate nach dem Veränderungszeitpunkt vorliegen."

 

Ziffer 4. Abweichende Entgeltfestsetzung 2. Absatz Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Erhöht sich das maßgebliche Einkommen in einem Umfang, der die Einstufung in einer höheren Stufe als bisher rechtfertigt oder ist der Grund für eine Ermäßigung gem. § 2 Ziffer 3 weggefallen, ist dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen."

 

§ 3 Geschwisterermäßigung

 

Absatz 5 entfällt.

 

§ 5 Beitragsfreie Betreuung im letzten Kindergartenjahr

 

§ 5 entfällt vollständig.

 

§ 6 In-Kraft-Treten

 

§ 6 wird § 5 und erhält folgende Fassung:

 

Die vorstehenden Änderungen des Entgelttarifs treten zum 1. August 2018 in Kraft. Für Betreuungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bestanden, treten die Änderungen in § 1 Absatz 2 Satz 2 zum 1. Oktober 2018 in Kraft, soweit sich durch die Änderungen ein höheres Entgelt ergibt als nach den Festlegungen aus dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie für Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung vom 15. März 2016 geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016.

 

2.  Der Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016, geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016, wird wie folgt geändert:

 

§ 1 Entgelt für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege

 

Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1) Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege wird bis zum Eintreten des Zeitpunktes nach Absatz 2 ein Entgelt nach der beigefügten durchgängig einkommensabhängigen Kindertagespflege-Entgeltstaffel erhoben."

 

Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:

(2) Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege wird ab dem ersten Tag des Monats, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung bis zu einem Betreuungsumfang von täglich 8 Stunden kein Entgelt erhoben. Für eine über 8 Stunden hinausgehende Inanspruchnahme wird ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt entsprechend dem Betreuungsumfang erhoben. Bei der Inanspruchnahme mehrerer Angebote der Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege erfolgt die Festsetzung des einkommensunabhängigen Entgelts auf Grundlage der Gesamtstundenzahl."

 

Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und erhält folgenden Satz 2:

Bei der Inanspruchnahme mehrerer Angebote der Schulkindbetreuung erfolgt die Festsetzung des einkommensunabhängigen Entgelts auf Grundlage der Gesamtstundenzahl."

 

§ 2 Ermittlung des maßgeblichen Einkommens

 

In Satz 3 wird das Wort „längsten" um ein „s" ergänzt.

 

Unter Ziffer 1. Einkommen wird folgender Satz 5 eingefügt:

 

„Bei jeder sich verändernden Einkommenssituationen wird das aktuelle Einkommen auf 12 Monate hochgerechnet."

 

Der letzte Satz unter Ziffer 1. Einkommen erhält folgenden Klammerzusatz:

 

„(Vorbehaltsberechnung)"

 

Ziffer 4. Abweichende Entgeltfestsetzung 1. Absatz Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Verringert sich das maßgebliche Einkommen in einem Umfang, der die Einstufung in einer niedrigeren Stufe als bisher rechtfertigt, wird das zu erhebende Entgelt auf Antrag neu festgesetzt, und zwar ab dem Zeitpunkt der Veränderung, wenn Anzeige und Nachweis bis spätestens 3 Monate nach dem Veränderungszeitpunkt vorliegen."

 

Ziffer 4. Abweichende Entgeltfestsetzung 2. Absatz Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Erhöht sich das maßgebliche Einkommen in einem Umfang, der die Einstufung in einer höheren Stufe als bisher rechtfertigt oder ist der Grund für eine Ermäßigung gem. § 2 Ziffer 3 weggefallen, ist dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen."

 

§ 3 Geschwisterermäßigung

 

Absatz 5 entfällt.

 

§ 4 In-Kraft-Treten

 

Die vorstehenden Änderungen des Entgelttarifs treten zum 1. August 2018 in Kraft. Für Betreuungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bestanden, treten die Änderungen in § 1 Absatz 2 Satz 2 zum 1. Oktober 2018 in Kraft, soweit sich durch die Änderungen ein höheres Entgelt ergibt als nach den Festlegungen aus dem Entgelttarif für die Kindertagespflege vom 15. März 2016 geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016.

 

3.   Die Entgeltstaffeln für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit

      Schulkindbetreuung und für die Kindertagespflege werden in den als Anlage 1 und

      Anlage 2 beigefügten Fassungen beschlossen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 13 dafür,  0 Enthaltungen,  0 dagegen

 

   
    28.08.2018 - Verwaltungsausschuss
    N 41 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    04.09.2018 - Rat der Stadt Braunschweig
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Entgelttarif r die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15. rz 2016, geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016, wird wie folgt geändert:

 

 

§ 1 Entgelt für den Besuch der Kindertagesstätten sowie für Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung

 

Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1) Für den Besuch einer Kindertagesstätte wird bis zum Eintreten des Zeitpunktes nach Absatz 2 ein Entgelt nach der beigefügten durchgängig einkommensabhängigen Kindertagesstätten-Entgeltstaffel erhoben."

 

Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:

(2) Ab dem ersten Tag des Monats, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, wird bis zur Einschulung r den Besuch einer Kindertagesstätte bis zu einem Betreuungsumfang vonglich 8 Stunden einschließlich der Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten kein Entgelt erhoben. r eine über 8 Stunden hinausgehende Betreuung wird ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt entsprechend dem Betreuungsumfang erhoben."

Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.

 

Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und erhält folgende Fassung:

(4) r Kinder nach Absatz 1, die nicht im Gebiet der Stadt Braunschweig wohnen, oder für Kinder nach Absatz 2, die nicht in Niedersachsen leben und in einer von der Stadt Braunschweig geförderten Betriebs- oder anderen Kindertagesstätte betreut werden, wird das Entgelt der Höchststufe (Stufe 15) der durchgängig einkommensabhängigen Kindertagesstätten-Entgeltstaffel in Einrichtungen erhoben."

 

 

§ 2 Ermittlung des maßgeblichen Einkommens

 

Unter Ziffer 1. Einkommen wird folgender Satz 5 eingefügt:

 

Bei jeder sich verändernden Einkommenssituationen wird das aktuelle Einkommen auf 12 Monate hochgerechnet."

 

Der letzte Satz unter Ziffer 1. Einkommen erhält folgenden Klammerzusatz:

 

(Vorbehaltsberechnung)"

 

Ziffer 4. Abweichende Entgeltfestsetzung 1. Absatz Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Verringert sich das maßgebliche Einkommen in einem Umfang, der die Einstufung in einer niedrigeren Stufe als bisher rechtfertigt, wird das zu erhebende Entgelt auf Antrag neu festgesetzt, und zwar ab dem Zeitpunkt der Veränderung, wenn Anzeige und Nachweis bis spätestens 3 Monate nach dem Veränderungszeitpunkt vorliegen."

 

Ziffer 4. Abweichende Entgeltfestsetzung 2. Absatz Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Erhöht sich das maßgebliche Einkommen in einem Umfang, der die Einstufung in einerheren Stufe als bisher rechtfertigt oder ist der Grund für eine Ermäßigung gem. § 2 Ziffer 3 weggefallen, ist dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen."

 

§ 3 Geschwisterermäßigung

 

Absatz 5 entfällt.

 

§ 5 Beitragsfreie Betreuung im letzten Kindergartenjahr

 

§ 5 entfällt vollständig.

 

§ 6 In-Kraft-Treten

 

§ 6 wird § 5 und erhält folgende Fassung:

 

Die vorstehenden Änderungen des Entgelttarifs treten zum 1. August 2018 in Kraft. Für Betreuungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bestanden, treten die Änderungen in § 1 Absatz 2 Satz 2 zum 1. Oktober 2018 in Kraft, soweit sich durch die Änderungen ein höheres Entgelt ergibt als nach den Festlegungen aus dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie für Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung vom 15. März 2016 geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016.

 

2. Der Entgelttarif r die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 15. rz 2016, geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016, wird wie folgt geändert:

 

§ 1 Entgelt für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege

 

Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1) Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege wird bis zum Eintreten des Zeitpunktes nach Absatz 2 ein Entgelt nach der beigefügten durchgängig einkommensabhängigen Kindertagespflege-Entgeltstaffel erhoben."

 

Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:

(2) Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege wird ab dem ersten Tag des Monats, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung bis zu einem Betreuungsumfang von täglich 8 Stunden kein Entgelt erhoben. Für eine über 8 Stunden hinausgehende Inanspruchnahme wird ein pauschaliertes einkommensunabhängiges Entgelt entsprechend dem Betreuungsumfang erhoben. Bei der Inanspruchnahme mehrerer Angebote der Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege erfolgt die Festsetzung des einkommensunabhängigen Entgelts auf Grundlage der Gesamtstundenzahl."

 

Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und erhält folgenden Satz 2:

Bei der Inanspruchnahme mehrerer Angebote der Schulkindbetreuung erfolgt die Festsetzung des einkommensunabhängigen Entgelts auf Grundlage der Gesamtstundenzahl."

 

§ 2 Ermittlung des maßgeblichen Einkommens

 

In Satz 3 wird das Wort „ngsten" um ein „s" ergänzt.

 

Unter Ziffer 1. Einkommen wird folgender Satz 5 eingefügt:

 

Bei jeder sich verändernden Einkommenssituationen wird das aktuelle Einkommen auf 12 Monate hochgerechnet."

 

Der letzte Satz unter Ziffer 1. Einkommen erhält folgenden Klammerzusatz:

 

(Vorbehaltsberechnung)"

 

Ziffer 4. Abweichende Entgeltfestsetzung 1. Absatz Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Verringert sich das maßgebliche Einkommen in einem Umfang, der die Einstufung in einer niedrigeren Stufe als bisher rechtfertigt, wird das zu erhebende Entgelt auf Antrag neu festgesetzt, und zwar ab dem Zeitpunkt der Veränderung, wenn Anzeige und Nachweis bis spätestens 3 Monate nach dem Veränderungszeitpunkt vorliegen."

 

Ziffer 4. Abweichende Entgeltfestsetzung 2. Absatz Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Erhöht sich das maßgebliche Einkommen in einem Umfang, der die Einstufung in einer höheren Stufe als bisher rechtfertigt oder ist der Grund für eine Ermäßigung gem. § 2 Ziffer 3 weggefallen, ist dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen."

 

§ 3 Geschwisterermäßigung

 

Absatz 5 entfällt.

 

§ 4 In-Kraft-Treten

 

Die vorstehenden Änderungen des Entgelttarifs treten zum 1. August 2018 in Kraft. Für Betreuungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bestanden, treten die Änderungen in § 1 Absatz 2 Satz 2 zum 1. Oktober 2018 in Kraft, soweit sich durch die Änderungen ein höheres Entgelt ergibt als nach den Festlegungen aus dem Entgelttarif für die Kindertagespflege vom 15. März 2016 geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016.

 

3.  Die Entgeltstaffeln für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit Schulkindbetreuung und für die Kindertagespflege werden in den als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten Fassungen beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ö 23  
Enthält Anlagen
Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen  
Enthält Anlagen
18-08636  
Ö 24  
Enthält Anlagen
Änderung der Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für den städtischen Wohnwagenaufstellplatz in der Stadt Braunschweig (Wohnwagenaufstellplatzsatzung vom 01.01.1995)  
Enthält Anlagen
18-08586  
Ö 25  
Enthält Anlagen
Mietspiegel von Braunschweig 2018 für nicht preisgebundenen Wohnraum  
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18-08154  
Ö 26  
Enthält Anlagen
Achte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung)  
Enthält Anlagen
18-07666  
Ö 26.1  
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Änderungsantrag - Achte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung) Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.  
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18-08824  
Ö 26.2  
Enthält Anlagen
Achte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung) - Änderungsantrag zu DS 18-07666 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
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18-08826  
Ö 26.3  
Enthält Anlagen
Achte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung) - Änderungsantrag zu DS 18-07666 - Ergänzungen Änderungsantrag der Gruppe Die Fraktion P²  
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18-08936  
Ö 27  
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Sanierung der Gleisanlagen in der Berliner Straße zwischen dem Gliesmaroder Bahnhof und der Querumer Straße in 2019  
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18-08591  
Ö 28  
Enthält Anlagen
Aufhebung der Satzung über die örtliche Zuständigkeit der Umlegungsausschüsse und Auflösung des Umlegungsausschusses II  
Enthält Anlagen
18-08797  
Ö 29  
Enthält Anlagen
Wahl des vorsitzenden Mitglieds, der drei Fachmitglieder und deren jeweiligen stellvertretenden Mitglieder in den Umlegungsausschuss der Stadt Braunschweig  
Enthält Anlagen
18-08796  
Ö 30  
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131. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig "Rheinring/Elbestraße"; Stadtgebiet zwischen Rheinring, Nahestraße und Elbestraße Planbeschluss  
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18-08631  
Ö 31  
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Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Rheinring/Elbestraße", HO 48, Stadtgebiet zwischen Rheinring, Nahestraße und Elbestraße Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss  
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18-08542  
Ö 32  
Enthält Anlagen
100. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Braunschweig "Dibbesdorfer Straße-Süd" Stadtgebiet zwischen Dibbesdorfer Straße, Farnweg und nördlich der Volkmaroder Straße Planbeschluss  
Enthält Anlagen
18-08666  
Ö 33  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Kurzekampstraße-Südwest", GL 53 Stadtgebiet zwischen Kurzekampstraße, Berliner Straße und der Bahnanlage Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
18-08741  
Ö 34     Anfragen      
Ö 34.1  
Enthält Anlagen
Bikesharing als Bestandteil gesamtstädtischer Mobilitätsstrategie in Braunschweig - Ausbau und Perspektiven Anfrage der SPD-Fraktion  
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18-08843  
Ö 34.1.1  
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Bikesharing als Bestandteil gesamtstädtischer Mobilitätsstrategie in Braunschweig - Ausbau und Perspektiven  
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18-08843-01  
Ö 34.2  
Enthält Anlagen
Modulbauweise der Wohnstandorte für Geflüchtete - Vorbild für weitere Bauprojekte in der Stadt?! Anfrage der CDU-Fraktion  
Enthält Anlagen
18-08846  
Ö 34.2.1  
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Modulbauweise der Wohnstandorte für Geflüchtete - Vorbild für weitere Bauprojekte in der Stadt?!  
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18-08846-01  
Ö 34.3  
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Wie weiter mit der Fischerbrücke in Leiferde? Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
Enthält Anlagen
18-08837  
Ö 34.3.1  
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Wie weiter mit der Fischerbrücke in Leiferde?  
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18-08837-01  
Ö 34.4  
Enthält Anlagen
Angebot kostenfreier Kursangebote in Familienzentren und mögliche Erleichterungen für Familien Anfrage der AfD-Fraktion  
Enthält Anlagen
18-08847  
Ö 34.4.1  
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Angebot kostenfreier Kursangebote in Familienzentren und mögliche Erleichterungen für Familien  
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18-08847-01  
Ö 34.5  
Enthält Anlagen
Interkommunale Gewerbeflächen im Hauptindustriedreieck in Niedersachen - finanzielles Management auch außerhalb des eigenen Stadtgebietes? Anfrage der BIBS-Fraktion  
Enthält Anlagen
18-08840  
Ö 34.5.1  
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Interkommunale Gewerbeflächen im Hauptindustriedreieck in Niedersachen - finanzielles Management auch außerhalb des eigenen Stadtgebietes?  
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18-08840-01  
Ö 34.6  
Enthält Anlagen
Hohe soziale Spaltung der Braunschweiger Stadtgesellschaft - Gibt es kommunale Handlungsansätze? Anfrage der Fraktion Die Linke.  
Enthält Anlagen
18-08836  
Ö 34.6.1  
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Hohe soziale Spaltung der Braunschweiger Stadtgesellschaft - Gibt es kommunale Handlungsansätze?  
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18-08836-01  
Ö 34.7  
Enthält Anlagen
Bürgerinformation zum Haushalt Anfrage der FDP-Fraktion  
Enthält Anlagen
18-08825  
Ö 34.7.1  
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Bürgerinformation zum Haushalt  
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18-08825-01  
Ö 34.8  
Enthält Anlagen
Das Vertrauen in Europa stärken, die Arbeit der Europäischen Union sichtbar machen Anfrage der SPD-Fraktion  
Enthält Anlagen
18-07944  
Ö 34.9  
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Taubenvergrämungsanlage am Rathaus Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
Enthält Anlagen
18-08844  
Ö 34.10  
Enthält Anlagen
Ergebnisse der Altersbestimmung unbegleiteter Ausländer Anfrage der AfD-Fraktion  
Enthält Anlagen
18-08848  
Ö 34.10.1  
Enthält Anlagen
Ergebnisse der Altersbestimmung unbegleiteter Ausländer  
18-08848-01  
Ö 34.11  
Enthält Anlagen
Einstieg in die Müllverbrennung? Anfrage der BIBS-Fraktion  
Enthält Anlagen
18-08841  
Ö 34.11.1  
Enthält Anlagen
Einstieg in die Müllverbrennung?  
Enthält Anlagen
18-08841-01  
Ö 34.12  
Enthält Anlagen
Bezirksräte ernst nehmen Anfrage der Fraktion Die Linke.  
Enthält Anlagen
18-08835  
Ö 34.12.1  
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Bezirksräte ernst nehmen  
Enthält Anlagen
18-08835-01  
Ö 34.13  
Enthält Anlagen
Dringlichkeitsanfrage: Geplante Schließung des Braunschweiger Telekom-Standortes Dringlichkeitsanfrage der SPD-Fraktion  
Enthält Anlagen
18-08890  
Ö 34.13.1  
Enthält Anlagen
Dringlichkeitsanfrage: Geplante Schließung des Braunschweiger Telekom-Standortes  
Enthält Anlagen
18-08890-01  
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Hinweis zu Ratsanträgen (8 KB)    

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