Rat und Stadtbezirksräte
Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Mandatsverzicht von Ratsfrau Tanja Pantazis zum 31. August 2018 sowie Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 52 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) | 18-08629 | |||||
Ö 3 | Einführung und Verpflichtung des für die ausgeschiedene Ratsfrau Tanja Pantazis berufenen Nachfolgers Herrn Bayram Türkmen | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.06.2018 | SI/2018/701 | |||||
Ö 5 | Mitteilungen | ||||||
Ö 5.1 | Status Quo Bericht zum Stand der Umsetzung der kommunalen Integrationsplanung der Stadt Braunschweig | 18-08576 | |||||
Ö 5.2 | Langer Tag der StadtNatur | 18-08628 | |||||
Ö 6 | Anträge | ||||||
Ö 6.1 | Ausländerfriedhof und Ehrenmale angemessen gestalten Antrag der Fraktion Die Linke. | 18-07662 | |||||
Ö 6.1.1 | Änderungsantrag: Ausländerfriedhof und Ehrenmale angemessen gestalten Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. | 18-08280 | |||||
Ö 6.1.2 | Änderungsantrag zum TOP: Ausländerfriedhof und Ehrenmale angemessen gestalten Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. | 18-08777 | |||||
Ö 6.2 | Erarbeitung und Umsetzung einer Park- und Grünanlagenordnung Antrag der CDU-Fraktion | 18-08413 | |||||
Ö 6.2.1 | Erarbeitung und Umsetzung einer Park- und Grünanlagenordnung Änderungsantrag zum Antrag 18-08413 Änderungsantrag der CDU-Fraktion | 18-08876 | |||||
Ö 6.2.2 | Erarbeitung und Umsetzung einer Park- und Grünanlagenordnung Stellungnahme der Verwaltung | 18-08413-01 | |||||
Ö 6.3 | Kostenlose/kostengünstige SchülerInnen-Tickets | ||||||
Ö 6.3.1 | Einführung kostengünstiger bzw. kostenloser Schülertickets Mitteilung der Verwaltung | 18-08791 | |||||
Ö 6.3.2 | Einführung kostenloser SchülerInnen-Tickets in Braunschweig Antrag der BIBS-Fraktion | 18-08779 | |||||
Ö 6.3.21 | Änderungsantrag zu Ds. 18-08779: Einführung kostenloser SchülerInnen-Tickets in Braunschweig Änderungsantrag der BIBS-Fraktion | 18-08800 | |||||
Ö 6.3.22 | Änderungsantrag zu Vorlage 18-08800: Einführung kostenloser Schüler-Tickets in Braunschweig Änderungsantrag der AfD-Fraktion | 18-08838 | |||||
Ö 6.3.3 | Kostengünstige Schülertickets Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen | 18-08819 | |||||
Ö 6.3.31 | Änderungsantrag 18-08819 Kostengünstige Schülertickets Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. | 18-08834 | |||||
Ö 6.3.32 | Kostengünstige Schülertickets Änderungsantrag zum Antrag 18-08819 änderungsantrag der CDU-Fraktion | 18-08873 | |||||
Ö 6.3.33 | Änderungsantrag zum TOP "Kostenlose/kostengünstige SchülerInnen-Tickets": Kostengünstige Schülertickets Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. | 18-08875 | |||||
Ö 6.4 | Resolution: Niedersächsische Anlaufstellen für Straffällige durch dauerhafte und angemessene finanzielle Förderung sichern! Antrag der SPD Fraktion | 18-08842 | |||||
Ö 7 | Umbesetzungen im Verwaltungsausschuss, Ältestenrat und in Ausschüssen | 18-08815 | |||||
Ö 8 | Änderung der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses | 18-08770 | |||||
Ö 9 | Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht | 18-08664 | |||||
Ö 9.1 | Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht | 18-08664-01 | |||||
Ö 9.2 | Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht | 18-08664-02 | |||||
Ö 10 | Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig | 18-08830 | |||||
Ö 11 | Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen und Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Feuerwehr Braunschweig sowie Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr | 18-08414 | |||||
Ö 12 | Vierte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Nutzung des städtischen Messegeländes an der Eisenbütteler Straße mit Entgelttarif | 18-08551 | |||||
Ö 13 | Bestellung von städtischen Vertretern in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten städtischer Beteiligungen | 18-08814 | |||||
Ö 14 | Veräußerung eines ca. 15.000 m² großen städtischen Grundstücks in dem Gewerbegebiet Kralenriede-Ost an die Grundstücksverwaltungs-GbR idW3, i.G, Grüner Ring 72, 38108 Braunschweig | 18-08442 | |||||
Ö 15 | Übernahme einer Bürgschaft zur Absicherung einer Bundeszuwendung zugunsten der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH | 18-08399 | |||||
Ö 16 | Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 2.000 € | 18-08588 | |||||
Ö 17 | Haushaltsvollzug 2017 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG | 18-08609 | |||||
Ö 18 | Haushaltsvollzug 2018 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG | 18-08669 | |||||
Ö 18.1 | Haushaltsvollzug 2018 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG | 18-08669-01 | |||||
Ö 19 | Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2015 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) | 18-08611 | |||||
Ö 20 | Grundsatzbeschluss: Erstellung eines Kulturentwicklungsplans (KultEP) mit dem Modul der Durchführung einer Kulturumfrage (Bürgerumfrage und Führungskräftebefragung) | 18-08505 | |||||
Ö 21 | Satzung über die Durchführung einer Bürgerumfrage zum Kulturangebot in Braunschweig | 18-07165 | |||||
Ö 22 | Änderung des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig und des Entgelttarifs für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016 geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016 | 18-08627 | |||||
Ö 23 | Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen | 18-08636 | |||||
Ö 24 | Änderung der Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für den städtischen Wohnwagenaufstellplatz in der Stadt Braunschweig (Wohnwagenaufstellplatzsatzung vom 01.01.1995) | 18-08586 | |||||
Ö 25 | Mietspiegel von Braunschweig 2018 für nicht preisgebundenen Wohnraum | 18-08154 | |||||
Ö 26 | Achte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung) | 18-07666 | |||||
Ö 26.1 | Änderungsantrag - Achte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung) Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. | 18-08824 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Rat wird gebeten, die nachfolgenden Änderungen (Streichungen) zu beschließen:
Artikel I Die Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung) vom 19. März 2002 in der Fassung der Siebenten Änderungssatzung vom 16. Mai 2017 wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird um folgende Zf. 5 ergänzt: „5. Straßenmusik ohne gewerblichen Charakter in der Fußgängerzone, während der Zeit von 10:00 Uhr bis 21:30 Uhr, wenn keine Verstärker- oder Abspielgeräte eingesetzt werden, die Darbietung an einem Standort maximal 30 Minuten innerhalb des Zeitraumes zwischen der vollen Stunde und der nächsten halben Stunde erfolgt, bei einem Standortwechsel ein Abstand von mindestens 200 Metern zum vorherigen Standort eingehalten wird, der jeweilige Standort nur einmal täglich in Anspruch genommen und ein Abstand von mindestens 200 Metern zu genehmigten Sondernutzungen in Form von Veranstaltungen eingehalten wird.“
2. § 5 Abs. 1 wird um folgende Buchstaben h) bis k) ergänzt: „h) die Ausübung von Straßenmusik, die nicht nach § 2 Nr. 5 erlaubnisfrei ist oder die zwar erlaubnisfrei ist, aber im Einzelfall die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder Dritte unangemessen belästigt i) h) das Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Anhängern zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Werbung(Werbefahrzeuge /Werbefahrräder/ Werbeanhänger) j) das Lagern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Lagern ist das Nutzen eines eingerichteten Rast- und Ruheplatzes zum Zweck des dauerhaften Verweilens, wenn hierdurch andere Verkehrsteilnehmer oder Anlieger in ihrem Gemeingebrauch eingeschränkt werden, z. B. durch das Abstellen bzw. Ablegen von Decken, Flaschen, Behältnissen oder anderer Gegenstände im öffentlichen Bereich, durch Lärmen, Anpöbeln oder Belästigen in sonstiger Weise, oder wenn der Abstand des Lagers zu Warenauslagen oder Eingängen bzw. zuführenden Treppen zu Anliegergrundstücken weniger als 2,00 m beträgt. Ein dauerhaftes Verweilen ist gegeben, wenn diese Nutzung über ein Ausruhen oder eine soziale Interaktion hinausgeht, wovon grundsätzlich bei Überschreitung eines Zeitraums von 60 Minuten auszugehen ist. k) das aggressive, das gewerbsmäßige und das organisierte Betteln Aggressives Betteln liegt vor, wenn angebettelte Personen nachdrücklich oder hartnäckig angesprochen, festgehalten, angefasst werden, ihnen der Weg versperrt wird, sie bedrängend verfolgt oder durch massives Auftreten mehrerer Personen belästigt oder bedroht werden. Gewerbsmäßiges oder organisiertes Betteln liegt insbesondere vor, wenn bettelnde Personen z. B. durch Dritte erkennbar gelenkt und ihnen Bettelplätze zugewiesen werden, wenn Bettelerlöse erkennbar durch Dritte übernommen werden oder wenn bettelnde Minderjährige von Erwachsenen beim Betteln überwacht werden.“
3. Folgender § 5 a wird neu eingefügt: „§ 5 a Nicht erlaubnisfähige Sondernutzungen Eine Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel nicht erteilt a) für das Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Anhängern zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Werbung im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchstabe i) dieser Satzung, b) für das Lagern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchstabe j) dieser Satzung, c) für das aggressive, das gewerbsmäßige und das organisierte Betteln im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchstabe k) dieser Satzung.“
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21.08.2018 - Bauausschuss | |||||||
Ö 4.1 - abgelehnt | |||||||
Der Rat wird gebeten, die nachfolgenden Änderungen (Streichungen) zu beschließen:
Artikel I Die Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung) vom 19. März 2002 in der Fassung der Siebenten Änderungssatzung vom 16. Mai 2017 wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird um folgende Zf. 5 ergänzt: „5. Straßenmusik ohne gewerblichen Charakter in der Fußgängerzone, während der Zeit von 10:00 Uhr bis 21:30 Uhr, wenn keine Verstärker- oder Abspielgeräte eingesetzt werden, die Darbietung an einem Standort maximal 30 Minuten innerhalb des Zeitraumes zwischen der vollen Stunde und der nächsten halben Stunde erfolgt, bei einem Standortwechsel ein Abstand von mindestens 200 Metern zum vorherigen Standort eingehalten wird, der jeweilige Standort nur einmal täglich in Anspruch genommen und ein Abstand von mindestens 200 Metern zu genehmigten Sondernutzungen in Form von Veranstaltungen eingehalten wird.“
2. § 5 Abs. 1 wird um folgende Buchstaben h) bis k) ergänzt: „h) die Ausübung von Straßenmusik, die nicht nach § 2 Nr. 5 erlaubnisfrei ist oder die zwar erlaubnisfrei ist, aber im Einzelfall die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder Dritte unangemessen belästigt i) h) das Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Anhängern zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Werbung(Werbefahrzeuge /Werbefahrräder/ Werbeanhänger) j) das Lagern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Lagern ist das Nutzen eines eingerichteten Rast- und Ruheplatzes zum Zweck des dauerhaften Verweilens, wenn hierdurch andere Verkehrsteilnehmer oder Anlieger in ihrem Gemeingebrauch eingeschränkt werden, z. B. durch das Abstellen bzw. Ablegen von Decken, Flaschen, Behältnissen oder anderer Gegenstände im öffentlichen Bereich, durch Lärmen, Anpöbeln oder Belästigen in sonstiger Weise, oder wenn der Abstand des Lagers zu Warenauslagen oder Eingängen bzw. zuführenden Treppen zu Anliegergrundstücken weniger als 2,00 m beträgt. Ein dauerhaftes Verweilen ist gegeben, wenn diese Nutzung über ein Ausruhen oder eine soziale Interaktion hinausgeht, wovon grundsätzlich bei Überschreitung eines Zeitraums von 60 Minuten auszugehen ist. k) das aggressive, das gewerbsmäßige und das organisierte Betteln Aggressives Betteln liegt vor, wenn angebettelte Personen nachdrücklich oder hartnäckig angesprochen, festgehalten, angefasst werden, ihnen der Weg versperrt wird, sie bedrängend verfolgt oder durch massives Auftreten mehrerer Personen belästigt oder bedroht werden. Gewerbsmäßiges oder organisiertes Betteln liegt insbesondere vor, wenn bettelnde Personen z. B. durch Dritte erkennbar gelenkt und ihnen Bettelplätze zugewiesen werden, wenn Bettelerlöse erkennbar durch Dritte übernommen werden oder wenn bettelnde Minderjährige von Erwachsenen beim Betteln überwacht werden.“
3. Folgender § 5 a wird neu eingefügt: „§ 5 a Nicht erlaubnisfähige Sondernutzungen Eine Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel nicht erteilt a) für das Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Anhängern zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Werbung im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchstabe i) dieser Satzung, b) für das Lagern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchstabe j) dieser Satzung, c) für das aggressive, das gewerbsmäßige und das organisierte Betteln im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchstabe k) dieser Satzung.“
Abstimmungsergebnis:
dafür: 3dagegen: 8Enthaltungen: 0
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28.08.2018 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 45.1 - abgelehnt | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
04.09.2018 - Rat der Stadt Braunschweig | |||||||
Ö 26.1 - abgelehnt | |||||||
Beschluss: Der Rat wird gebeten, die nachfolgenden Änderungen (Streichungen) zu beschließen:
Artikel I
Die Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung) vom 19. März 2002 in der Fassung der Siebenten Änderungssatzung vom 16. Mai 2017 wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird um folgende Zf. 5 ergänzt: „5. Straßenmusik ohne gewerblichen Charakter in der Fußgängerzone, während der Zeit von 10:00 Uhr bis 21:30 Uhr, wenn keine Verstärker- oder Abspielgeräte eingesetzt werden, die Darbietung an einem Standort maximal 30 Minuten innerhalb des Zeitraumes zwischen der vollen Stunde und der nächsten halben Stunde erfolgt, bei einem Standortwechsel ein Abstand von mindestens 200 Metern zum vorherigen Standort eingehalten wird, der jeweilige Standort nur einmal täglich in Anspruch genommen und ein Abstand von mindestens 200 Metern zu genehmigten Sondernutzungen in Form von Veranstaltungen eingehalten wird."
2. § 5 Abs. 1 wird um folgende Buchstaben h) bis k) ergänzt: „h) die Ausübung von Straßenmusik, die nicht nach § 2 Nr. 5 erlaubnisfrei ist oder die zwar erlaubnisfrei ist, aber im Einzelfall die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder Dritte unangemessen belästigt i) h) das Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Anhängern zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Werbung(Werbefahrzeuge /Werbefahrräder/ Werbeanhänger) j) das Lagern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Lagern ist das Nutzen eines eingerichteten Rast- und Ruheplatzes zum Zweck des dauerhaften Verweilens, wenn hierdurch andere Verkehrsteilnehmer oder Anlieger in ihrem Gemeingebrauch eingeschränkt werden, z. B. durch das Abstellen bzw. Ablegen von Decken, Flaschen, Behältnissen oder anderer Gegenstände im öffentlichen Bereich, durch Lärmen, Anpöbeln oder Belästigen in sonstiger Weise, oder wenn der Abstand des Lagers zu Warenauslagen oder Eingängen bzw. zuführenden Treppen zu Anliegergrundstücken weniger als 2,00 m beträgt. Ein dauerhaftes Verweilen ist gegeben, wenn diese Nutzung über ein Ausruhen oder eine soziale Interaktion hinausgeht, wovon grundsätzlich bei Überschreitung eines Zeitraums von 60 Minuten auszugehen ist. k) das aggressive, das gewerbsmäßige und das organisierte Betteln Aggressives Betteln liegt vor, wenn angebettelte Personen nachdrücklich oder hartnäckig angesprochen, festgehalten, angefasst werden, ihnen der Weg versperrt wird, sie bedrängend verfolgt oder durch massives Auftreten mehrerer Personen belästigt oder bedroht werden. Gewerbsmäßiges oder organisiertes Betteln liegt insbesondere vor, wenn bettelnde Personen z. B. durch Dritte erkennbar gelenkt und ihnen Bettelplätze zugewiesen werden, wenn Bettelerlöse erkennbar durch Dritte übernommen werden oder wenn bettelnde Minderjährige von Erwachsenen beim Betteln überwacht werden."
3. Folgender § 5 a wird neu eingefügt: „§ 5 a Nicht erlaubnisfähige Sondernutzungen Eine Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel nicht erteilt a) für das Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Anhängern zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Werbung im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchstabe i) dieser Satzung, b) für das Lagern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchstabe j) dieser Satzung, c) für das aggressive, das gewerbsmäßige und das organisierte Betteln im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchstabe k) dieser Satzung." Abstimmungsergebnis: bei einigen Fürstimmen abgelehnt |
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Ö 26.2 | Achte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung) - Änderungsantrag zu DS 18-07666 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | 18-08826 | |||||
Ö 26.3 | Achte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung) - Änderungsantrag zu DS 18-07666 - Ergänzungen Änderungsantrag der Gruppe Die Fraktion P² | 18-08936 | |||||
Ö 27 | Sanierung der Gleisanlagen in der Berliner Straße zwischen dem Gliesmaroder Bahnhof und der Querumer Straße in 2019 | 18-08591 | |||||
Ö 28 | Aufhebung der Satzung über die örtliche Zuständigkeit der Umlegungsausschüsse und Auflösung des Umlegungsausschusses II | 18-08797 | |||||
Ö 29 | Wahl des vorsitzenden Mitglieds, der drei Fachmitglieder und deren jeweiligen stellvertretenden Mitglieder in den Umlegungsausschuss der Stadt Braunschweig | 18-08796 | |||||
Ö 30 | 131. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig "Rheinring/Elbestraße"; Stadtgebiet zwischen Rheinring, Nahestraße und Elbestraße Planbeschluss | 18-08631 | |||||
Ö 31 | Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Rheinring/Elbestraße", HO 48, Stadtgebiet zwischen Rheinring, Nahestraße und Elbestraße Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss | 18-08542 | |||||
Ö 32 | 100. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Braunschweig "Dibbesdorfer Straße-Süd" Stadtgebiet zwischen Dibbesdorfer Straße, Farnweg und nördlich der Volkmaroder Straße Planbeschluss | 18-08666 | |||||
Ö 33 | Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Kurzekampstraße-Südwest", GL 53 Stadtgebiet zwischen Kurzekampstraße, Berliner Straße und der Bahnanlage Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss | 18-08741 | |||||
Ö 34 | Anfragen | ||||||
Ö 34.1 | Bikesharing als Bestandteil gesamtstädtischer Mobilitätsstrategie in Braunschweig - Ausbau und Perspektiven Anfrage der SPD-Fraktion | 18-08843 | |||||
Ö 34.1.1 | Bikesharing als Bestandteil gesamtstädtischer Mobilitätsstrategie in Braunschweig - Ausbau und Perspektiven | 18-08843-01 | |||||
Ö 34.2 | Modulbauweise der Wohnstandorte für Geflüchtete - Vorbild für weitere Bauprojekte in der Stadt?! Anfrage der CDU-Fraktion | 18-08846 | |||||
Ö 34.2.1 | Modulbauweise der Wohnstandorte für Geflüchtete - Vorbild für weitere Bauprojekte in der Stadt?! | 18-08846-01 | |||||
Ö 34.3 | Wie weiter mit der Fischerbrücke in Leiferde? Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | 18-08837 | |||||
Ö 34.3.1 | Wie weiter mit der Fischerbrücke in Leiferde? | 18-08837-01 | |||||
Ö 34.4 | Angebot kostenfreier Kursangebote in Familienzentren und mögliche Erleichterungen für Familien Anfrage der AfD-Fraktion | 18-08847 | |||||
Ö 34.4.1 | Angebot kostenfreier Kursangebote in Familienzentren und mögliche Erleichterungen für Familien | 18-08847-01 | |||||
Ö 34.5 | Interkommunale Gewerbeflächen im Hauptindustriedreieck in Niedersachen - finanzielles Management auch außerhalb des eigenen Stadtgebietes? Anfrage der BIBS-Fraktion | 18-08840 | |||||
Ö 34.5.1 | Interkommunale Gewerbeflächen im Hauptindustriedreieck in Niedersachen - finanzielles Management auch außerhalb des eigenen Stadtgebietes? | 18-08840-01 | |||||
Ö 34.6 | Hohe soziale Spaltung der Braunschweiger Stadtgesellschaft - Gibt es kommunale Handlungsansätze? Anfrage der Fraktion Die Linke. | 18-08836 | |||||
Ö 34.6.1 | Hohe soziale Spaltung der Braunschweiger Stadtgesellschaft - Gibt es kommunale Handlungsansätze? | 18-08836-01 | |||||
Ö 34.7 | Bürgerinformation zum Haushalt Anfrage der FDP-Fraktion | 18-08825 | |||||
Ö 34.7.1 | Bürgerinformation zum Haushalt | 18-08825-01 | |||||
Ö 34.8 | Das Vertrauen in Europa stärken, die Arbeit der Europäischen Union sichtbar machen Anfrage der SPD-Fraktion | 18-07944 | |||||
Ö 34.9 | Taubenvergrämungsanlage am Rathaus Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | 18-08844 | |||||
Ö 34.10 | Ergebnisse der Altersbestimmung unbegleiteter Ausländer Anfrage der AfD-Fraktion | 18-08848 | |||||
Ö 34.10.1 | Ergebnisse der Altersbestimmung unbegleiteter Ausländer | 18-08848-01 | |||||
Ö 34.11 | Einstieg in die Müllverbrennung? Anfrage der BIBS-Fraktion | 18-08841 | |||||
Ö 34.11.1 | Einstieg in die Müllverbrennung? | 18-08841-01 | |||||
Ö 34.12 | Bezirksräte ernst nehmen Anfrage der Fraktion Die Linke. | 18-08835 | |||||
Ö 34.12.1 | Bezirksräte ernst nehmen | 18-08835-01 | |||||
Ö 34.13 | Dringlichkeitsanfrage: Geplante Schließung des Braunschweiger Telekom-Standortes Dringlichkeitsanfrage der SPD-Fraktion | 18-08890 | |||||
Ö 34.13.1 | Dringlichkeitsanfrage: Geplante Schließung des Braunschweiger Telekom-Standortes | 18-08890-01 | |||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Hinweis zu Ratsanträgen (8 KB) |