Beschluss:
1. Die Satzung wird in § 5 Abs. 1 und § 5a ergänzt um folgende Punkte:
Sondernutzung Bummeln
Bummeln als Sondernutzung - ohne die Absicht zu haben, einen vorher definierten festen Punkt anzusteuern oder tatsächlich Geld ausgeben zu wollen - ist als erlaubnispflichtige Sondernutzung in die Satzung aufzunehmen.
Eine entsprechende Definition des Begriffes "Bummels", der die Erlaubnispflicht als Sondernutzung sowie die nicht erlaubnisfähige Sondernutzung hinreichend erklärt, wird von der Stadtverwaltung erarbeitet und an den entsprechenden Stellen eingefügt.
2. Die Satzung wird an passender Stelle ergänzt um folgenden Punkt:
Kaufkraftkontrollen - Keine Armut in der Innenstadt
Die Stadt Braunschweig verfügt in der Satzung, dass der zentrale Ordnungsdienst ermächtigt wird, auf den öffentlichen Flächen (Straßen und Plätzen) in der Innenstadt - bevorzugt in der Fussgängerzone der Stadt - Passanten auf ihre Kaufkraft hin zu kontrollieren und - bei mangelnder finanzieller Liquidität - einen Platzverweis aussprechen zu können. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kontrollierte.
Ein entsprechender Passus, der dieses besagt, wird von der Stadtverwaltung erarbeitet und an entsprechender Stelle eingefügt.