Beschluss:
Der Rat beschließt die nachfolgenden Änderungen der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig.
1. § 37 Abs. 4 Satz 1 GO wird wie folgt geändert:
„Der Rat kann auf Antrag beschließen, dass namentlich abzustimmen ist.“
2. § 37 Abs. 5 GO wird wie folgt geändert:
„Der Rat kann auf Antrag beschließen, dass geheim abzustimmen ist (geheime Abstimmung)“.
3. § 37 Abs. 9 GO wird wie folgt geändert:
„Vorlagen und Anträge, die aus mehreren Teilen bestehen, können im Ganzen zur Abstimmung gebracht werden, wenn kein Widerspruch erhoben wird.“
4. § 66 GO wird wie folgt geändert:
„Jedes Mitglied des Stadtbezirksrates ist berechtigt, Anträge zu stellen und Anfragen einzureichen. Kann eine Anfrage in der vorgesehenen Stadtbezirksratssitzung nicht beantwortet werden, soll die Beantwortung in der nächsten regulären Sitzung erfolgen. Den Stadtbezirksräten wird einmal pro Jahr eine Übersicht über die eingereichten Anträge und Anfragen inklusive des jeweiligen Bearbeitungsstandes vorgelegt. Im Übrigen gelten für Anträge die Vorschriften §§ 18, 19, 20 und 27 GO und für Anfragen die Vorschriften der §§ 23, 24 GO entsprechend.“