Rat und Stadtbezirksräte
Tagesordnung - Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | |||||
Ö 2 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 21.08.2018 (öffentlicher Teil) | |||||
Ö 3 | Mitteilungen | |||||
Ö 3.1 | Verkehrsgutachten für den Nordosten Braunschweigs | |||||
Ö 3.2 | Technologiestudie: Erwartete Marktreife von alternativen Bussystemen zum Zeitpunkt 2030 | |||||
Ö 3.3 | 2. Kompaktbericht Stadtbahnausbau | 18-08865 | ||||
Ö 3.4 | CoLiving Campus - Sachstand und weiteres Vorgehen | 18-08592 | ||||
Ö 3.5 | Sanierungsgebiet "Westliches Ringgebiet - Soziale Stadt" Maßnahmenprogramm 2018/2019 | 18-08886 | ||||
Ö 3.6 | Errichtung eines Radweges zwischen Völkenrode und Bortfeld | 18-08850 | ||||
Ö 3.7 | Mitteilung über die Einwerbung von Städtebaufördermitteln im Programmjahr 2018 | 18-08870 | ||||
Ö 3.8 | Neubau Brücke Butterberg, Verschiebung der Bauausführung | 18-08984 | ||||
Ö 3.9 | Berücksichtigung von Störfallbetrieben im Baugenehmigungsverfahren und in der Bauleitplanung | 18-09035 | ||||
Ö 3.10 | Mündliche Mitteilung: Geplantes Baugebiet Feldstraße/Kälberwiese, Bodensanierung | |||||
Ö 4 | Anträge | |||||
Ö 5 | Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Trakehnenstraße/Breites Bleek", ST 81 Stadtgebiet A: zwischen Trakehnenstr., Breites Bleek, Springbach, A 395 und dem Gewerbegebiet Senefelderstraße Stadtgebiet B: Gemarkung Stöckheim, Flur 3, Flurstück 274/2 (Teilbereich) Stadtgebiet C: Gemarkung Mascherode, Flur 4, Flurstück 41/1 (Teilbereich) Stadtgebiet D: Gemarkung Querum, Flur 4, Flurstück 79/2 Stadtgebiet E: Gemarkung Hondelage, Flur 12, Flurstücke 78 und 79 Auslegungsbeschluss | 18-07983 | ||||
Ö 5.1 | Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Trakehnenstraße/Breites Bleek", ST 81 Stadtgebiet A: zwischen Trakehnenstr., Breites Bleek, Springbach, A 395 und dem Gewerbegebiet Senefelderstraße Stadtgebiet B: Gemarkung Stöckheim, Flur 3, Flurstück 274/2 (Teilbereich) Stadtgebiet C: Gemarkung Mascherode, Flur 4, Flurstück 41/1 (Teilbereich) Stadtgebiet D: Gemarkung Querum, Flur 4, Flurstück 79/2 Stadtgebiet E: Gemarkung Hondelage, Flur 12, Flurstücke 78 und 79 Auslegungsbeschluss | 18-07983-01 | ||||
Ö 6 | Bebauungsplan "Rebenring, Ecke Hagenring", HA 139 Stadtgebiet zwischen Rebenring, Hagenring, Göttingstraße und Bültenweg Auslegungsbeschluss | 18-08812 | ||||
Ö 7 | Bebauungsplan "Volkmarode-Nord, 1. Änderung", VO 44 Stadtgebiet östlich des Moorhüttenteiches und nördlich der Berliner Heerstraße (Geltungsbereich A) sowie Gem. Querum, Flur 5, Flurstück 755/273; Gem. Riddagshausen, Flur 7, Flurstücke 147/4, 147/47, 147/48, 147/49, 147/50, 147/52, 158/1, 159/1, 229/1, 237, 277/1, 279; Gem. Volkmarode, Flur 4, Flurstücke 86/2, 86/3, 86/4, 86/5, 86/6, 98/6, 98/20, 99/2, 99/8, 122/2, 145/3, 145/7, 145/11 (Geltungsbereich B) Auslegungsbeschluss | 18-08750 | ||||
Ö 7.1 | Bebauungsplan "Volkmarode-Nord, 1. Änderung", VO 44 Stadtgebiet östlich des Moorhüttenteiches und nördlich der Berliner Heerstraße (Geltungsbereich A) sowie Gem. Querum, Flur 5, Flurstück 755/273; Gem. Riddagshausen, Flur 7, Flurstücke 147/4, 147/47, 147/48, 147/49, 147/50, 147/52, 158/1, 159/1, 229/1, 237, 277/1, 279; Gem. Volkmarode, Flur 4, Flurstücke 86/2, 86/3, 86/4, 86/5, 86/6, 98/6, 98/20, 99/2, 99/8, 122/2, 145/3, 145/7, 145/11 (Geltungsbereich B) Auslegungsbeschluss | 18-08750-01 | ||||
Ö 8 | Ringgleis-Ost: Gliesmaroder Straße bis Ebertallee; Beschlussvorlage | 18-08752 | ||||
Ö 9 | 147. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wenden-West, 1. BA" Stadtgebiet zwischen der Veltenhöfer Straße, der Straße im Steinkampe und der Bundesautobahn A2 Aufstellungsbeschluss und Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Wenden-West, 1. BA", WE 62 Stadtgebiet zwischen der Veltenhöfer Straße, der Straße im Steinkampe und der Bundesautobahn A2 Anpassung des Aufstellungsbeschlusses | 18-08822 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschluss:
"1.Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die 147. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wenden-West, 1. BA“ beschlossen. 2.Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Anpassung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West“, WE 50, vom 9. Mai 1995, beschlossen und unter dem Titel „Wenden-West, 1. BA“, WE 62, geführt.“
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GREMIUM: Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel DATUM: Di, 11.09.2018 TOP: Ö 6 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG) "1.Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die 147. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wenden-West, 1. BA" beschlossen. 2.Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Anpassung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West", WE 50, vom 9. Mai 1995, beschlossen und unter dem Titel „Wenden-West, 1. BA", WE 62, geführt."
Abstimmungsergebnis:
6 dafür 1 dagegen 0 Enthaltungen
Protokollnotiz:
Die CDU-Fraktion bittet darum, folgende Punkte in die weitere Planung aufzunehmen:
1. Der erste Bauabschnitt sieht eine Fläche vor für seniorengerechtes, betreutes Wohnen. 2. Bereits beim ersten Bauabschnitt wird die Planung einer erforderlichen Infrastruktur für die wachsende Bevölkerung einbezogen und bestehende Infrastrukturelemente ggfs. angepasst. 3. Die Verkehrsführung zur Erschließung des angedachten Gewerbe- und Wohngebiets wird so geplant, dass es zu keiner zusätzlichen über die bestehende hinausgehende Belastung für die Menschen in den "alten" und "neuen" Wohngebieten kommt (kein Gewerbedurchgangsverkehr), ggfs. unter Einbeziehung einer möglichen Veränderung der Lage der Veltenhöfer Straße. 4. Der neue Bebauungsplan muss ein schlüssiges Entwässerungskonzept beinhalten. Trotz der Versiegelung durch Wohnbebauung, Gewerbebebauung und Verkehrsflächen soll die Entwässerung des Gebietes zu keiner zusätzlichen Belastung für benachbarte Gebiete führen. Niederschlagswasser soll so abgeleitet werden, dass es zu keiner stauenden Nässe im neuen Bereich oder Erhöhung der Belastungen der benachbarten Gebiete kommen kann. 5. Der Grünbereich (im Text der Vorlage 18-08822 erwähnt auf Seite 2 im dritten Absatz als "großzügiger Grünbereich" benannt) soll so gestaltet werden, dass der Charakter der Lärmminderung, der Luftreinheit, Freizeitgestaltung/Naherholung zum Tragen kommt und "ein qualitativer Übergang zwischen dem Gewerbebereich und dem Wohnquartier an der südwestlichen Ortskante von Wenden geschaffen" wird.
Die SPD-Fraktion bittet um Berücksichtigung folgender Leitlinien zur Entwicklung des Stadtbezirkes Wenden-Thune-Harxbüttel im Zuge des neuen Baugebietes Wenden-West (Gesamtbetrachtung, alle Bauabschnitte) unter dem Titel
"Wohnstandort weiterentwickeln und Lebensqualität für alle Generationen stärken":
1. Planungsziel des Bebauungsplanes Wenden-West (Gesamtbetrachtung, alle Bauabschnitte) soll vordergründig die strukturelle Weiterentwicklung des Wohnortes Wenden als Kernort des Stadtbezirkes sein, der die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtbezirk in den Mittelpunkt stellt. 2. Das Wohngebiet Wenden-West soll die Bedarfe zur Weiterentwicklung des Wohnstandortes Wenden-Thune-Harxbüttel abdecken und als neue "Ortsmitte" Standort für seniorengerechtes Wohnen, ein neues barrierefreies Dorfgemeinschaftshaus samt Bezirksgeschäftsstelle, einen möglicherweise/nach Bedarf neu zu bauenden Kindergarten (in Ablösung des sanierungsbe- dürftigen Baus in der Rathenowstraße) und für einen neuen Festplatz sein. 3. Weitere Beschränkungen der Lebensqualität durch Durchgangsverkehr, Lärmemissionen oder Verminderung von Naherholungsflächen gilt es im Zuge der Entwicklung des Baugebietes Wenden-West unbedingt zu vermeiden. Das neue Gewerbegebiet und Wohngebiet muss so erschlossen werden, dass Wenden nicht von Durchfahrten belastet wird, sondern idealer- weise die Verkehre vom Ort weggelenkt werden und das derzeitige Verkehrsproblem gelöst wird. 4. Die Aufteilung der Flächen nach Nutzung sollen so aufgeteilt werden, dass gemessen an den zu erwartenden steigenden Einwohnerzahlen noch ein gutes Gleichgewicht zwischen Wohn- bebauung, Naherholungsflächen, Gewerbegebieten und Infrastruktur des alltäglichen Lebens im Stadtbezirk gewährleistet ist. Auch muss die Einwohnerzahl nach Augenmaß wachsen, um eine Integration in die vorhandene Dorfgemeinschaft zu ermöglichen. 5. Die Feldmark als zusammenhängende Naherholungsfläche zwischen Wenden, Thune und Harxbüttel wird ohne Öffnung für Autoverkehr/MIV erhalten und so vom Gewerbegebiet Waller See und dem neuen Gewerbestreifen entlang der Autobahn abgegrenzt, dass auch Schleich- wege für den MIV nicht ermöglicht werden. 6. In der Umsetzung des Bebauungsplans soll die Wohnbebauung vor Umsetzung des Gewerbegebietes erfolgen. Ohne Wohnbebauung werden keine Gewerbeflächen ausge- wiesen. |
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GREMIUM: Planungs- und Umweltausschuss DATUM: Mi, 19.09.2018 TOP: Ö 9 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschluss:
"1.Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die 147. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wenden-West, 1. BA" beschlossen. 2.Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Anpassung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West", WE 50, vom 9. Mai 1995, beschlossen und unter dem Titel „Wenden-West, 1. BA", WE 62, geführt."
Abstimmungsergebnis:
Beschlossen in der Fassung der Ergänzungsvorlage 18-08822-01. |
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GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Di, 25.09.2018 TOP: N 8 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen | ||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | ||||||
Ö 9.1 | 147. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wenden-West, 1. BA" Stadtgebiet zwischen der Veltenhöfer Straße, der Straße im Steinkampe und der Bundesautobahn A2 Aufstellungsbeschluss und Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Wenden-West, 1. BA", WE 62 Stadtgebiet zwischen der Veltenhöfer Straße, der Straße im Steinkampe und der Bundesautobahn A2 Anpassung des Aufstellungsbeschlusses | 18-08822-01 | ||||
Ö 10 | Zuschussantrag des FUN Hondelage Projekt: Optimierung der vielfältigen Kulturlandschaft in Hondelage | 18-08785 | ||||
Ö 11 | Verbesserung der Fahrbahnquerung im Bereich des Kindergartens an der Ackerstraße (Ideenplattform im Beteiligungsportal "mitreden") | 18-08367 | ||||
Ö 12 | Änderung der Planung und des Ausbaus der Kreuzung Salzdahlumer Straße/Fichtengrund und des Fichtengrundes | 18-08784 | ||||
Ö 12.1 | Änderung der Planung und des Ausbaus der Kreuzung Salzdahlumer Straße/Fichtengrund und des Fichtengrundes | 18-08784-01 | ||||
Ö 13 | Städtebaulicher Vertrag "Fichtengrund" | 18-09005 | ||||
Ö 14 | Querungsmöglichkeit am Möncheweg | 18-08788 | ||||
Ö 15 | Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen in der Braunschweiger Innenstadt, IN 229 Stadtgebiet innerhalb des Wallrings, begrenzt durch den Bosselgraben, den Gaußberg und den Wendenmühlengraben im Norden, den Theaterwall, Magnitorwall, Am Magnitor, Ritterstraße, Klint, John-F.-Kennedy-Platz im Osten, den Lessingplatz, Bruchtorwall und Kalenwall im Süden und durch den Neustadtmühlengraben im Westen | 18-08832 | ||||
Ö 16 | Mineralstoffdeponie AURA, Errichtung und Betrieb einer DK 0+ Deponie in der Gemarkung Drütte; Planfeststellungsverfahren gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz | 18-09039 | ||||
Ö 17 | Errichtung von öffentlichen Toiletten am Löwenwall und am Inselwall (Ideenplattform im Beteiligungsportal "mitreden") | 18-09079 | ||||
Ö 18 | Anfragen | |||||
Ö 18.1 | Förderprogramm für regenerative Energien | 18-09007 | ||||
Ö 18.1.1 | Förderprogramm für regenerative Energien | 18-09007-01 | ||||
Ö 18.2 | Toilette für Alle - Sachstandsanfrage | 18-09052 | ||||
Ö 18.2.1 | Toilette für Alle - Sachstandsanfrage | 18-09052-01 | ||||
Ö 18.3 | NOx Messtelle Bohlweg | 18-09053 | ||||
Ö 18.3.1 | NOx Messstelle Bohlweg | 18-09053-01 | ||||