Beschluss: (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG)
"Die Verwaltung wird gebeten:
(1)Innerbezirkliche kommunale Grünflächen, wo es fachlich sinnvoll ist, durch Ansaat oder
Initialpflanzung mit ein- oder mehrjährigen standortheimischen Blühpflanzen zu versehen.
(2)Die Flächen frühestens zu einem Zeitpunkt zu mähen, zu dem die Blütenpflanzen
ausgesamt haben, so dass ihre dauerhafte Erhaltung auch ohne Neueinsaat möglich ist. Auf den
Einsatz von Mulchmähern ist dabei zu verzichten. Soweit möglich sollen Blüh- bzw. Altgrasstreifen
stehen gelassen werden bzw. die Pflege in Teilmahd erfolgen.
(3)Die öffentliche Beleuchtung im Umfeld innerbezirklicher kommunaler Grünflächen
sukzessive auf LED umzustellen. Der Austausch von Altanlagen wird beschleunigt. Bei der Wahl
der Lampenausführung und im Betrieb ist auf eine insektenschonende Ausführung zu achten
(Abstrahlwinkel, Farbtemperatur, Betriebszeiten, …)."