Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit das Befahren des Gehwegs in der Schillstraße (stadtauswärts) zwischen Mentestraße und Helmstedter Straße unterbunden werden kann - ggf. durch die Aufstellung von Pollern.