Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)
Die Verwaltung wird gebeten, den Stadtgarten im Bebelhof von der Salzdahlumer Straße her durch eine Beschilderung auszuweisen, damit dieser von Besucherinnen und Besuchern, die nicht aus dem Quartier kommen, leichter zu finden ist. Zur Finanzierung der Beschilderung können Mittel aus dem Bezirksratsbudget verwendet werden.