„Die als Anlage 1 beigefügte Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mascheroder- und Rautheimer Holz“ in der Stadt Braunschweig (NSG BR 153) wird in der anliegenden Form beschlossen.
Gleichzeitig wird die derzeit geltende Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
„Mascheroder-, Rautheimer- und Salzdahlumer Holz“ in den Landkreisen Braunschweig und Wolfenbüttel vom 17. September 1969 im Geltungsbereich der Stadt Braunschweig aufgehoben.“
20.11.2018 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss: (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG)
„Die als Anlage 1 beigefügte Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mascheroder- und Rautheimer Holz" in der Stadt Braunschweig (NSG BR 153) wird in der anliegenden Form beschlossen.
Gleichzeitig wird die derzeit geltende Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
„Mascheroder-, Rautheimer- und Salzdahlumer Holz" in den Landkreisen Braunschweig und Wolfenbüttel vom 17. September 1969 im Geltungsbereich der Stadt Braunschweig aufgehoben."
Abstimmungsergebnis: 7 dafür 2 dagegen 3 Enthaltungen
04.12.2018 - Planungs- und Umweltausschuss
Ö 18 - (offen)
Der Ausschuss lässt die Vorlage passieren.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 4
11.12.2018 - Verwaltungsausschuss
N 49 - zur Kenntnis genommen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
18.12.2018 - Rat der Stadt Braunschweig
Ö 22 - geändert beschlossen
Ergebnis:
beschlossen in der Fassung der Vorlage 18-09462-02
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