Rat und Stadtbezirksräte

Tagesordnung - Sitzung des Sportausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Sportausschusses
Gremium: Sportausschuss
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Anlagen:
180920_Protokoll_Sportausschuss

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 20.09.2018  
SI/2018/785  
Ö 3  
Enthält Anlagen
Mitteilungen      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Status Quo Bericht zum Stand der Umsetzung der kommunalen Integrationsplanung der Stadt Braunschweig  
Enthält Anlagen
18-08576  
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
Aufhebung des Pachtvertrages über die städtische Sportanlage Waggum (Grasseler Straße 20) mit dem Sportverein Grün-Weiß Waggum e. V.  
Enthält Anlagen
18-09307  
Ö 4     Anträge      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Anfragen      
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
trendsporterlebnis 2018: Braunschweig Inklusiv?  
Enthält Anlagen
18-09207  
Ö 5.1.1     trendsporterlebnis 2018: Braunschweig Inklusiv?  
Enthält Anlagen
18-09207-01  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Braunschweig 2030
Enthält Anlagen
18-08544  
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Braunschweig 2030
Enthält Anlagen
18-08544-01  
    VORLAGE
   

Beschluss:

  1. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeits­grundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.
     
  2. Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Pro­jektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbe­sondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bür­gern.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.
     
  4. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

 

 

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 1 NkomVG, wonach ausschließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.

 

   
    23.10.2018 - Bauausschuss
    Ö 8.1 - geändert beschlossen
   

Beschluss (zur Vorlage 18-08544-01 ergänzt um den Änderungsantrag 18-09266):

 

"1. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Projektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

 

4. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage

zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

5. Für eine konsequente Umsetzung der im ISEK zusammengetragenen Maßnahmen bedarf es zuvor einer eindeutigen Priorisierung. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, in einem klaren und für die Politik nachvollziehbaren Verfahren fortlaufend darzustellen, welche Maßnahmen in einem Haushaltsjahr umgesetzt werden sollen. Diese Darstellung soll in einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den jeweiligen Haushaltsberatungen erfolgen."

Abstimmungsergebnis (gemeinsame Abstimmung mit Änderungsantrag, DS 18-09266):

 

Dafür: 8Dagegen: 0Enthaltungen: 2

   
    23.10.2018 - Feuerwehrausschuss
    Ö 4.1 - geändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Projektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.

3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 1 NkomVG, wonach ausschließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.

 

 

geändert beschlossen unter Einbeziehung des Änderungsantrages 18-09266

 

   
    24.10.2018 - Planungs- und Umweltausschuss
    Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

"1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeits­grundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Pro­jektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbe­sondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bür­gern.

3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes."

 

 

 

Abstimmungsergebnis (beschlossen in der Fassung der Ergänzungsvorlage):

Dafür: 10Dagegen: 0Enthaltungen: 2

 

   
    25.10.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeits­grundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

 

2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Pro­jektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbe­sondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bür­gern.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

 

4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

 

 

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 1 NkomVG, wonach ausschließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.

 

 

Die Vorlagen 18-08544 und 18-08544-01 werden gemeinsam abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 10  dagegen: 0  Enthaltung: 1

 

   
    25.10.2018 - Sportausschuss
    Ö 6.1 - geändert beschlossen
   

 

Der Ausschuss fasst folgende geänderte Beschlussempfehlung:

(ergänzt um Änderungsantrag 18-09266)

"1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeits­grundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

 

2.  Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Pro­jektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbe­sondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bür­gern.

 

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

 

4.  Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

5. Für eine konsequente Umsetzung der im ISEK zusammengetragenen Maßnahmen bedarf es zuvor einer eindeutigen Priorisierung. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, in einem klaren und für die Politik nachvollziehbaren Verfahren fortlaufend darzustellen, welche Maßnahmen in einem Haushaltsjahr umgesetzt werden sollen. Diese Darstellung soll in einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den jeweiligen Haushaltsberatungen erfolgen."

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

dafür:10dagegen:0Enthaltungen:1

   
    26.10.2018 - Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
    Ö 5.1 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeits­grundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

 

2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Pro­jektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbe­sondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bür­gern.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

 

4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 1 NkomVG, wonach ausschließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.

Abstimmungsergebnis:

geändert beschlossen unter Einbeziehung des Änderungsantrages 18-09266:

 

Ja: 10      Nein: 0      Enth.: 1

   
    26.10.2018 - Finanz- und Personalausschuss
    Ö 19.1 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeits­grundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

 

2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Pro­jektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbe­sondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bür­gern.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

 

4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

Beschluss über den Änderungsantrag 18-09266 der CDU-Fraktion

 

Abstimmungsergebnis:Dafür: 10    Dagegen: 0    Enthaltungen: 1

 

Beschluss über die durch den Änderungsantrag 18-09266 der CDU-Fraktion um den 5. Beschlusspunkt ergänzte Vorlage der Verwaltung in der Fassung der 1. Ergänzungsvorlage 18-08544-01

 

Abstimmungsergebnis:Dafür: 9    Dagegen: 0    Enthaltungen: 2

   
    01.11.2018 - Ausschuss für Integrationsfragen
    Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeits­grundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

 

2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Pro­jektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbe­sondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bür­gern.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

 

4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

 

 

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 1 NkomVG, wonach ausschließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.

 

 

Abstimmungsergebnis Ausschuss für Soziales und Gesundheit:

10 dafür  0 dagegen  1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis Ausschuss für Integrationsfragen: 10 dafür  0 dagegen 1 Enthaltung

   
    01.11.2018 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit
    Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

1. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeits­grundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Pro­jektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbe­sondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bür­gern.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

 

4. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

 

 

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 1 NkomVG, wonach ausschließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.

 

 

Abstimmungsergebnis: 10 dafür  0 dagegen  1 Enthaltung

 

   
    01.11.2018 - Grünflächenausschuss
    Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
   

Der Ausschuss fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeits­grundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

 

2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Pro­jektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbe­sondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bür­gern.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

 

4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür: 9Dagegen: 0Enthaltungen: 1

   
    02.11.2018 - Schulausschuss
    Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeits­grundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

 

2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Pro­jektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbe­sondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bür­gern.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

 

4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 1 NkomVG, wonach ausschließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.

 

 

Beschluss über den Änderungsantrag 18-09266 der CDU-Fraktion

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 dafür/0 dagegen/1 Enthaltung

 

Beschluss über die durch den Änderungsantrag 18-09266 der CDU-Fraktion um den 5. Beschlusspunkt ergänzte Vorlage der Verwaltung in der Fassung der 1. Ergänzungsvorlage 18-08544-01

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 dafür/0 dagegen/1 Enthaltung

   
    02.11.2018 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 5.1 - geändert beschlossen
   

 

Beschluss geändert:

1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeits­grundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

 

2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Pro­jektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbe­sondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bür­gern.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

 

4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

5. Für eine konsequente Umsetzung der im ISEK zusammengetragenen Maßnahmen bedarf es zuvor einer eindeutigen Priorisierung. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, in einem klaren und für die Politik nachvollziehbaren Verfahren fortlaufend darzustellen, welche Maßnahmen in einem Haushaltsjahr umgesetzt werden sollen. Diese Darstellung soll in einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den jeweiligen Haushaltsberatungen erfolgen.

 

 

 

Beschluss über die durch den Änderungsantrag 18-09266 der CDU-Fraktion um den 5. Beschlusspunkt ergänzte Vorlage der Verwaltung in der Fassung der 1. Ergänzungsvorlage 18-08544-01

 

Abstimmungsergebnis: dafür: 9    dagegen: 0    Enthaltungen: 2

 

 

   
    06.11.2018 - Rat der Stadt Braunschweig
    Ö 5.1 - geändert beschlossen
   

Beschluss (ergänzt um den Änderungsantrag 18-09266)

1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeits­grundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.

2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Pro­jektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbe­sondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bür­gern.

3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.

4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

5. Für eine konsequente Umsetzung der im ISEK zusammengetragenen Maßnahmen bedarf es zuvor einer eindeutigen Priorisierung. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, in einem klaren und für die Politik nachvollziehbaren Verfahren fortlaufend darzustellen, welche Maßnahmen in einem Haushaltsjahr umgesetzt werden sollen. Diese Darstellung soll in einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den jeweiligen Haushaltsberatungen erfolgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

bei 5 Enthaltungen beschlossen

   
    06.11.2018 - Verwaltungsausschuss
    N 4.1 - geändert beschlossen
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Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Änderungsantrag zur Vorlage 18-08544 Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Braunschweig 2030  
Enthält Anlagen
18-09266  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Beratung des Haushaltes 2019 des Fachbereiches Stadtgrün und Sport  
Enthält Anlagen
18-09292  
Ö 7.1  
Enthält Anlagen
Beratung des Haushaltes 2019 des Fachbereiches Stadtgrün und Sport  
Enthält Anlagen
18-09292-01  
Ö 7.2  
Enthält Anlagen
Beratung des Haushaltes 2019 des Fachbereiches Stadtgrün und Sport  
Enthält Anlagen
18-09292-02  
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 180920_Protokoll_Sportausschuss (1295 KB)    

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