„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
13.06.2019 - Finanz- und Personalausschuss
Ö 37 - geändert beschlossen
Beschluss (geändert):
„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis:
Zur der Vorlage 19-10738 (lfd. Nr. 1-4) Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
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25.06.2019 - Rat der Stadt Braunschweig
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Den in dieser und den Vorlagen 19-10738-01 und 19-10738-02 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt."
Abstimmungsergebnis:
zu Vorlage 19-10738 und 19-10738-02: einstimmig beschlossen
zu Vorlage 19-10378-01: bei 3 Gegenstimmen beschlossen