Haushaltsvollzug 2019
hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
„Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des konsolidierten Gesamtabschlusses 2016 durch den Oberbürgermeister und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2016 wird der konsolidierte Gesamtabschluss 2016 beschlossen.“
05.09.2019 - Finanz- und Personalausschuss
Ö 32 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des konsolidierten Gesamtabschlusses 2016 durch den Oberbürgermeister und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2016 wird der konsolidierte Gesamtabschluss 2016 beschlossen.“
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
17.09.2019 - Rat der Stadt Braunschweig
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des konsolidierten Gesamtabschlusses 2016 durch den Oberbürgermeister und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2016 wird der konsolidierte Gesamtabschluss 2016 beschlossen."