Rat und Stadtbezirksräte
Tagesordnung - Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 113
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 16.01.2019 | SI/2019/214 | |||||
Ö 3 | Mitteilungen | ||||||
Ö 3.1 | Bezirksbürgermeister/in | ||||||
Ö 3.2 | Verwaltung | ||||||
Ö 3.2.1 | Schwimmunterricht an der Grundschule Hondelage | 17-05364-01 | |||||
Ö 4 | Linien- und Fahrplankonzept der Braunschweiger Verkehrs-GmbH ab Oktober 2019 | 19-10132 | |||||
Ö 5 | Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "An der Schölke-Neu", HO 54 Stadtgebiet zwischen Wiedebeinstraße, Kreuzstraße und Schölke (Geltungsbereich A) Stadtgebiet Watenbüttel (Geltungsbereich B) Stadtgebiet Hondelage (Geltungsbereich C) Auslegungsbeschluss | 19-10081 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschluss: "Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „An der Schölke-Neu“,
Sachverhalt: Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Für das Stadtgebiet zwischen Wiedebeinstraße, Kreuzstraße und Schölke (Geltungs-
Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.
Das Planungsziel ist unverändert die Schaffung des Planungsrechtes zur Errichtung eines verdichteten Wohnbaugebietes unter Berücksichtigung verschiedener Wohnbauformen. Dazu wurde die vorhergehende Planung weitgehend unverändert übernommen.
Veränderungen gegenüber dem Bebauungsplan "An der Schölke", HO 41:
Im Rahmen der im Normalverfahren durchzuführenden Aufstellung des Bebauungsplan "An der Schölke-Neu", HO 54, wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht (Kapitel 4 der Begründung) dargestellt sind.
Im Rahmen des Normalverfahrens kommt die Eingriffsregelung zum Tragen. Nach der Bewertung der Eingriffsfolgen der Planungsauswirkungen für Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft ergibt sich ein gegenüber der Ursprungsplanung erhöhter Ausgleichsbedarf. Dieser wird in den Geltungsbereichen A und B und dem neu hinzugekommenen Geltungsbereich C vollständig erfüllt.
Gleichzeitig wurden die zugrunde liegenden Gutachten, soweit notwendig, aktualisiert und in der Planung berücksichtigt. Im Zuge der Überarbeitung des Entwässerungsgutachtens stellten sich durch veränderte Berechnungsfaktoren heraus, dass hier vom Verlust eines erhöhten Retentionsraumes bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignisses (HQ100) auszugehen ist. Dieser Verlust kann durch Ersatz auf einer in den Geltungsbereich A aufgenommenen Fläche unmittelbar an der Schölke vollständig ausgeglichen werden.
Inhaltlich wurde die Geschossigkeit im WA 1 die zwingenden Dreigeschossigkeit in eine zwei- bis dreigeschossigen Bauweise verändert. Die Planstraße 4 wurde zur Erreichung der Standardbreiten der Fußgängerwege um einen Meter auf 13,5 Meter verbreitert.
Die möglichen Schallauswirkungen des nördlich angrenzenden geplanten Wohngebietes (Bebauungsplan "Feldstraße", AP 23) durch die geplante verkehrliche Erschließung wurde durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen und passiven Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt. Dies erfolgt auf Grund eines sich konkretisierenden Planungsstandes zum Bebauungsplan "Feldstraße", AP 23, ohne jedoch abschließende Aussagen oder Annahmen zu dem nachfolgenden Verfahren AP 23 zu treffen.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 15.05.2018 bis zum 18.06.2018 durchgeführt.
Im Wesentlichen gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Hinweise auf technische Anlagen und die Bitte der Berück-sichtigung landwirtschaftlicher Belange ein.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 13.12.2018 bis 17.01.2019 durchgeführt.
Im Wesentlichen gingen im Rahmen dieser Beteiligung erneut Hinweise auf technische Anlagen und die Bitte der Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange ein. Zusätzlich gab es Anregungen zur Präzisierung der Ausgleichsmaßnahmen.
Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß
Nach der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen wurden die textlichen Festsetzungen zu den Ausgleichs-maßnahmen im Pkt. A VII ergänzt und konkretisiert. Grundzüge der Planung waren nicht berührt. Die erneute Beteiligung wurde daher bei angemessen verkürzter Frist auf die Zahl der Beteiligten auf die Betroffenen und die geänderten Teile des Bebauungsplanentwurfs eingeschränkt.
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 01.02.2019 bis 18.02.2019 durchgeführt.
Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
In der Zeit vom 05.06.2018 bis zum 06.07.2018 standen die Unterlagen zur Planung in Form eines Aushangs sowie im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Die drei eingegangenen Stellungnahmen beschäftigen sich im Wesentlichen mit der Problematik der notwendigen CEF- bzw. FCS-Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in den Artenschutz, der Notwendigkeit einer größer dimensionierten Planstraße 4, eines ausreichenden Hochwasserschutzes und Grundstücksentwässerung sowie der Möglichkeit, benachbarte Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches zusätzlich anzuschließen.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „An der Schölke – Neu“, HO 54.
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13.03.2019 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Veltenhof-Rühme | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG) "Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „An der Schölke-Neu", HO 54, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen."
Abstimmungsergebnis:
6 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen |
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18.03.2019 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 113 Hondelage | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG): "Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „An der Schölke-Neu", HO 54, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen."
Abstimmungsergebnis: Dafür: 5 Dagegen: 2 Enthaltungen. 0 |
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19.03.2019 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: "Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „An der Schölke-Neu", HO 54, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen."
Abstimmungsergebnis:
2 dafür 0 dagegen 12 Enthaltungen
Ein Bezirksratsmitglied ist nicht im Sitzungsraum. |
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20.03.2019 - Planungs- und Umweltausschuss | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: "Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „An der Schölke-Neu“, HO 54, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltung: 1 |
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26.03.2019 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 21 - ungeändert beschlossen | |||||||
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Ö 6 | Verwendung von bezirklichen Haushaltsmitteln | ||||||
Ö 6.1 | Verwendung von bezirklichen Mitteln 2019 im Stadtbezirk 113 - Hondelage | 19-10284 | |||||
Ö 7 | Anfragen | ||||||
Ö 7.1 | Kompensationsmaßnahme Flughafen an der Straße "Tiefe Straße" Anfrage Gruppe SPD, Bündnis90/Die Grünen | 19-10341 | |||||
Ö 7.2 | Gehweg Ackerweg/Tiefe Straße Anfrage CDU-Fraktion | 18-07882 | |||||
Ö 7.2.1 | Gehweg Ackerweg/Tiefe Straße | 18-07882-01 | |||||
Ö 8 | Anträge | ||||||
Ö 8.1 | Dringlichkeitsantrag: Sanierung der K31 | 19-10435 | |||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
2 | Zuschussantrag Schützengilde Hondelage (439 KB) |