Beschluss: (Vorschlag gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG)
"Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtbezirksrat mitzuteilen, für welche öffentlichen Gebäude
im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel die Machbarkeit der Installation von Photovoltaikanlagen
geprüft bzw. nicht geprüft wurde, wo eine Errichtung seitens der Stadt vorgesehen ist und was für
die Gebäude vorgesehen ist, bei denen die Errichtung einer Photovoltaikanlage durch die Stadt
nicht vorgesehen ist (Freigabe für die Installation durch Dritte?).
Sofern öffentliche Gebäude dahingehend bisher nicht geprüft wurden, wird um Mitteilung gebeten,
warum dies bisher nicht erfolgte."
Um die Schäden und Existenzbedrohung durch die globalen Klimaveränderungen mit den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so weit wie noch möglich zu begrenzen, wird beantragt, dass die Dächer aller öffentlichen Gebäude im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel für die Prüfung zur Machbarkeit von PV-Anlageninstallationen sofort freigegeben werden und bei statischer Eignung die Installationen von der Stadt selbst oder durch Ausschreibungen an Projektierer, Betreiber und Investoren zeitnah durchgeführt werden.