Beschluss (Original-Beschlusstext aus Beschlussvorlage 20-13432-02 ergänzt um zuvor beschlossene Punkte aus Änderungsantrag 20-13729):
Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West, 1. BA", WE 62, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die Verwaltung wird gebeten, folgende klima- und fahrradfreundliche Sachverhalte modellhaft zum Bebauungsplan „Wenden-West" zu prüfen und das Ergebnis dem Planungs- und Umweltausschuss vorzustellen:
1. Bike Sharing und Car Sharing Angebote z.B. in Zusammenarbeit mit der Nibelungen Wohnbau GmbH oder anderen Partnern
2. Ladestationen mit Schließfächern für E-Bikes/Pedelecs und Ladestationen für Elektroautos inkl. der notwendigen Leitungsanschlüsse (ISEK der Stadt Braunschweig)
3. Konzeptionelle Anbindung des Radverkehrs an das Radverkehrsnetz lt. Fahrradstadtplan (Fahrradroute mit Wegweisung)
4. Planung der beiden Kreisverkehre nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) mit einer Bevorrechtigung des Radverkehrs im Kreisel (vgl. ERA Kapitel 4.5.3 Kleine Kreisverkehre)
6.5. Planung des Einsatzes von insektenfreundlichen und energieeffizienten LED-Lampen im Straßen- und Wegenetz
7.6. Energieeinsatz mit Erdwärme im Gewerbegebiet
8.7. Nutzung des Hafens für den Transport von Gütern in das Gewerbegebiet.
Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind dem Planungs- und Umweltausschuss bis spätestens zum Ende des dritten Quartals 2020 vorzulegen, jedoch so rechtzeitig, dass sie ggf. noch in den Satzungbeschluss dieses Bebauungsplans einfließen können.
Protokollnotiz: Stadtbaurat Leuer sagt zu, dass entsprechend dem überarbeiteten Nutzungsbeispiel auf den Gewerbegrundstücken am Zaun ein 3 m breiter Bepflanzungsstreifen entsteht. Darüber hinaus erfolgt im öffentlichen Bereich eine 2 m hohe und einschließlich Anrampung 5 m breite Verwallung, die dicht bepflanzt wird.