Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)
Die Verwaltung wird gebeten, mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Gespräche aufzunehmen und im Sinne des Lärmschutzes im Stadtbezirk darauf hinzuwirken, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der BAB 36 in Richtung Süden erweitert wird und sich bis zur AS Stöckheim fortsetzt.