Rat und Stadtbezirksräte
Auszug - 124. Flächennutzungsplan-Änderung "Gieselweg/Harxbütteler Straße" Stadtgebiet südlich des Gieselwegs, südwestlich der Ortslage Thune und nördlich des Mittellandkanals Behandlung der Stellungnahmen, Planbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Stadtbaurat Leuer stellt die wichtigsten Neuregelungen vor. Ein wichtiger Punkt sei der Ausschluss von Anlagen nach Strahlenschutzverordnung auf der Grundlage des Gutachtens zum Restrisiko. Weitere wichtige Punkte seien die Reduzierung der Gewerbefläche von 10 ha auf 6 ha sowie die Herabstufung von einem Industriegebiet zu einem Gewerbegebiet, wodurch sich die Lärmemissionen verringerten. Weiterhin seien verkehrsintensive Betriebe ausgeschlossen und die maximalen Gebäudehöhen neu geregelt worden.
Stadtbaurat Leuer verdeutlicht, dass es im Rahmen der Auslegung zahlreiche Einwendungen von Seiten der Anwohner gegeben habe. Außerdem habe es auch von der Firma Eckert & Ziegler und der IHK Einwendungen gegeben. Die Einwendungen würden in der vorgelegten Planung ausführlich gewürdigt.
Stadtbaurat Leuer betont, dass die Bauleitplanung nunmehr zum Abschluss gebracht werden müsse um nicht in die Situation zu kommen, den vorliegenden Bauantrag nach altem Planungsrecht entscheiden zu müssen.
Bezirksbürgermeister Kroll stellt die Bedenken des Stadtbezirksrates 323 Wenden – Thune – Harxbüttel dar.
Auf Frage von Ratsherrn Schicke-Uffmann erläutert Herr Warnecke, dass im Umweltbericht bei der Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter die tatsächlichen vorherzusehenden Auswirkungen betrachtet werden müssen.
Ratsherr Schicke-Uffmann weist auf Tippfehler bzw. unvollständige Sätze auf den Seiten 4 bzw. 6 der Begründung zum Flächennutzungsplan hin.
Herr Warnecke erklärt, dass eine Korrektur hierzu erfolge.
Herr Warnecke beantwortet weitere Fragen von Ratsherrn Schicke-Uffmann.
Ratsherr Dr. Büchs geht auf die Risiken für die Anwohner ein und kritisiert die erfolgte Abwägung. Er macht darauf aufmerksam, dass die Störfallanalyse immer noch nicht vorliege.
Stadtbaurat Leuer verdeutlicht, dass im Bauleitplanverfahren alle Interessen berücksichtigt werden müssten. Im vorliegenden Fall sei eine sorgfältige Abwägung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit den Interessen der ansässigen Firmen erfolgt.
Herr Rechtsanwalt Dr. Schiller ergänzt, dass ein Kompromiss zwingend notwendig sei. Der Bestandschutz der vorhandenen Betriebe sei unbedingt zu berücksichtigen. Weitergehende Regelungen seien nicht möglich, da die Belange der vorhandenen Betriebe sonst zu sehr eingeschränkt würden.
Herr Rechtsanwalt Dr. Schiller erläutert, dass die Stadt Braunschweig ausschließlich für das Planungsrecht zuständig sei. Alle Fragen des Atom- und Strahlenschutzrechts würden dem Land bzw. dem Bund obliegen.
Auch Ratsherr Manlik verweist darauf, dass die Stadt Braunschweig ausschließlich für das Planungsrecht zuständig sei. Dem vorgelegten Kompromiss könne zugestimmt werden.
Ratsherr Herlitschke betont, dass in verschiedene Bereiche noch stärker eingegriffen werden müsste. Er werde der Vorlage daher nicht zustimmen.
Ratsfrau Palm weist auf das Spannungsfeld zwischen den nachvollziehbaren Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner und den Interessen der ansässigen Firmen hin. Die vorgelegte Planung sei zwar nicht zufriedenstellend, da die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner höher zu bewerten seien. Aus Gründen der Rechtssicherheit müsse der vorgelegte Kompromiss jedoch beschlossen werden. Ratsfrau Palm weist auch darauf hin, dass im Vergleich zum bisher geltenden Planungsrecht eine Verbesserung eintrete.
Ratsherr Dr. Büchs erläutert den von der BIBS-Fraktion eingebrachten Änderungsantrag.
Beschluss:
1. „Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 3 a und Nr. 4 zu behandeln.
2. Für das oben bezeichnete Stadtgebiet wird die 124. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Braunschweig mit der dazu gehörigen Begründung mit Umweltbericht in der anliegenden Fassung beschlossen.
3. Die in der Begründung aufgeführten Kriterien einer zukünftigen Gewerbeflächenpolitik sind bei der weiteren Ausarbeitung des Gewerbeflächen-Entwicklungskonzeptes zugrunde zu legen."
Abstimmungsergebnis:
dafür: 7dagegen: 3Enthaltung: 1