Rat und Stadtbezirksräte
Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines neuen Stadtbezirksratsmitglieds
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
In der öffentlichen Sitzung des Stadtbezirksrates 132 am 17. Februar 2016 ist gemäß § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu Beginn der Sitzung Herr Michael-Andreas Wasmus durch den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 132 auf die den Mitgliedern des Stadtbezirksrates nach §§ 40 bis 42 des NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen worden.
Ein Abdruck dieser Vorschriften des NKomVG wurde ausgehändigt. Anschließend erfolgt gemäß § 60 des NKomVG die förmliche Verpflichtung, die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.