Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Beschluss über den Jahresabschluss 2014 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)  

Sitzung des Finanz- und Personalausschusses
TOP: Ö 46
Gremium: Finanz- und Personalausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Zusatz: Vorbesprechung mit der Personalvertretung ab 14:45 Uhr Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt.
16-01681 Beschluss über den Jahresabschluss 2014 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Sommerfeld erklärt, er habe bereits im Bauausschuss Fragen bezüglich der Prüfungsbemerkung des RPA im Schlussbericht, Tz. 17.2.5.2 Diebstähle an Schulen, gestellt, die nicht abschließend beantwortet werden konnten.

 

Er möchte hierzu wissen, warum Fachbereich 65 nicht mit Fachbereich 40 spreche. Weiter fragt er, was gestohlen worden sei (z. B. Einrichtungsgegenstände der Schule, Baumaterial) und wie die finanzielle Dimension sei, sodass beurteilt werden könnte, ob sich eine zusätzliche Überwachung lohnen würde.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Flake bittet darum, dass der Sachverhalt aufgeklärt wird und die Fragen beantwortet werden.

 


Beschluss:

1.Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2014 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2014 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch den Finanzdezernenten und des Jahresabschlusses 2014 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch den Stadtbaurat und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2014 wird der Jahresabschluss 2014 beschlossen.

 

2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2014 werden folgende Genehmigungen erteilt:

 

2.1Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 29.291.702,54  wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 125.091.435,50 €.

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 9.743.300,01  wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 7 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 83.158.316,46 €.
  

2.2Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 923.488,30  wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die Entnahme aus der vorhandenen Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (27.414,93 ) und aus dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses (1.098.562,32 ) gedeckt. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt 0,00 €.

Der verbleibende Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 202.488,95  wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 7 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.467.922,84 €. 

 

2.3Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 2.257.856,71  wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Der Gesamtüberschuss setzt sich zusammen aus einem Überschuss aus dem Gebührenbereich und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 3.317.017,66  wird dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 12.554.179,83 . Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 1.059.160,95  wird gem. § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.606.306,16 €.

Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 225.383,18  wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Ein Betrag in Höhe von 290.156,10  wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage gedeckt. Daraus ergibt sich insgesamt ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 5.156.621,25 . Der verbleibende Überschuss in Höhe von 64.772,92 € wird gem. § 110 Abs. 7 NKomVG der gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 64.772,92 €. 

 

2.4Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 483.431,64  wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Der Gesamtüberschuss setzt sich zusammen aus einem Überschuss aus dem Gebührenbereich und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 867.688,01  wird dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 4.466.192,20 . Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 384.256,37  wird gem. § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.232.153,20 €.

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 21.118,73  wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gem. § 110 Abs. 7 NKomVG der gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 75.671,08 €.


Abstimmungsergebnis:  Dafür: 6    Dagegen: 1    Enthaltungen: 1

Erläuterungen und Hinweise