Rat und Stadtbezirksräte
Auszug - Sofortige Sanierung der Grundschule Comeniusstraße Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ratsfrau Dr. Flake bringt den Antrag 16-02974 ein und begründet diesen. Während der Aussprache beantragt Ratsvorsitzender Grziwa die Zurückstellung des Antrages zur Beratung im neuen Rat. Er beantragt ferner bei Ablehnung des Antrages auf Zurückstellung eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Absätze/Ziffern des Antrages. Nach Aussprache lässt stellvertretender Ratsvorsitzender Dr. Blöcker zunächst über den Antrag auf Zurückstellung abstimmen und stellt fest, dass dieser bei Fürstimmen und einer Enthaltung abgelehnt wird. Im Anschluss daran lässt er getrennt über die einzelnen Absätze/Ziffern des Antrages 16-02974 abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Braunschweig wird gegeben zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Sanierung der Grundschule Comeniusstraße planerisch umgehend vorzubereiten und den Gremien zum Beschluss vorzulegen. Die finanziellen und personellen Ressourcen werden dabei von der Verwaltung ermittelt und in die Haushalte 2017 ff. aufgenommen. Der Umfang der Maßnahme soll dabei im Einzelnen beinhalten:
1. Planung und Errichtung einer Mehrzweckhalle/Sporthalle durch Sanierung und Erweiterung der vorhandenen Sporthalle, inkl. der Umkleideräume, Duschen, Geräteräume, Lagerräume und Fluchtwege/Treppen. Falls möglich soll auch die Möglichkeit eines auskömmlichen Neubaus mit gleichen Anforderungen geprüft werden. Für beide Varianten sollen die maximal möglichen Raumkapazitäten eingeplant werden, um die extreme Raumnot der Schule zu mildern.
2. Planung und Errichtung von ausreichenden, modernen WC-Bereichen für alle Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit dem Neu-/Umbau der Sport-/Mehrzweckhalle sowie die Einrichtung einer Toilettenanlage im Keller des Hauptgebäudes.
3. Planung und Errichtung des zweiten Fluchtweges am Hauptgebäude anstelle des jetzigen Provisoriums.
4. Planung und Errichtung von Gebäuden/Räumen im oder am Hauptgebäude, um den Anforderungen einer vierzügigen Grundschule mit einem großen Ganztagsangebot besser gerecht zu werden.
5. Mit den Planungen ist unverzüglich zu beginnen und die Maßnahmen sind schnellstmöglich umzusetzen und bis spätestens 2019 abzuschließen.
6. Darüber hinaus ist die Priorisierung der Sanierung des Hauptgebäudes im Schulsanierungsprogramm hinsichtlich der notwendigen baulichen Veränderungen zu prüfen, um den schulischen, energetischen, brandschutztechnischen und statischen Anforderungen an ein modernes Schulgebäude gerecht zu werden. Die Einbeziehung des Dachgeschosses in die Schulbelange ist dabei in die Prüfung mit einzubeziehen und die Umsetzung zeitlich, finanziell und fachlich zu bewerten.
Abstimmungsergebnis:
getrennte Abstimmung der einzelnen Absätze/Ziffern:
Absatz 1: einstimmig beschlossen
Ziffer 1: einstimmig beschlossen
Ziffer 2: einstimmig beschlossen
Ziffer 3: bei Enthaltungen beschlossen
Ziffer 4: bei Enthaltungen beschlossen
Ziffer 5: bei Enthaltungen beschlossen
Ziffer 6: bei Enthaltungen beschlossen