Rat und Stadtbezirksräte
Auszug - Delegation von Entscheidungsbefugnissen auf den Oberbürgermeister
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ratsherr Sommerfeld hinterfragt die Notwendigkeit der Delegation der Entscheidungsbefugnisse auf den Oberbürgermeister. Stadtrat Ruppert erläutert, dass diese Entscheidungen bei einer Stadt in der Größenordnung von Braunschweig typischerweise auf den Oberbürgermeister delegiert werden.
Beschluss:
Die Befugnis über Ausnahmen vom Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstige Vorteilen gemäß § 42 Abs. 1 S. 2 des Beamtenstatusgesetzes zu entscheiden, wird auf die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister übertragen.
Abstimmungsergebnis:Dafür: 11 Dagegen: 2 Enthaltungen: 0